IHK-Stuttgart / S21 – Jetzt wehren sich die Unternehmen
Maßlos, anders lässt sich das Auftreten der süddeutschen Kammern beim Thema Stuttgart 21 (S21) nicht bezeichnen.
In völliger Ignoranz der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom Juni 2010 engagieren sich insbesondere die IHKn in Stuttgart und Ulm wie Parteien oder Bürgerinitiativen.
Plakat – und derart einseitig für ein höchst umstrittenes Projekt einsetzen kann. Derartige Plakataktionen sind Behörden und Kammern grundsätzlich verwehrt. Damit wird nicht das nach dem BVerwG gebotene Maß an Objektivität eingehalten. Ebenso wenig werden Minderheitspositionen dargestellt."
Jetzt haben Mitglieder der Initiative „Unternehmer-gegen-S21“ genug und haben Klage gegen die IHK Stuttgart eingereicht. Unterstützt von Rechtsanwalt Dr. Michael Kleine-Cosack, der auch schon bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus beim Verfahren in Kassel und Leipzig vertreten hat, fordern die Stuttgarter Unternehmer die IHK Stuttgart zur gesetzlich auferlegten Zurückhaltung auf. Insbesondere das an der Fassade der IHK Stuttgart angebrachte Transparent wird in der Klageschrift gerügt. Dort heißt es dazu
"Schließlich sollte Klarheit dahingehend bestehen, dass keine Verwaltungsbehörde und daher auch keine Kammer mit Zwangsmitgliedschaft in dieser Form – also mit einem
Weitere Artikel zum Thema:
Stuttgart 21 – Musterbeispiel für Kammerpropaganda
Stuttgart21 - Protest auch gegen die IHK
Stuttgart21 – Gegenwind für Kammerpropaganda
IHK Stuttgart unbelehrbar – Demokratieverständnis wie in der Steinzeit
< nächster Artikel früherer Artikel >






