RÜCKSTELLUNGSUHR

Diese Gelder horten
die Kammern

 

Bundesverband für freie Kammern e.V.

Geschäftsstelle:
Landgraf Karl Strasse 1
34131 Kassel

Telefon 0561 9205525
Telefon 0700 99999950*
Telefax 03222 1637481
Telefax 0561 7057396

 

Die Foren rund um die

Zwangsmitgliedschaft

 

Logo-BAB-Schild


*0,12 Euro je Minute in der Hauptzeit (mo-fr von 9.oo - 18.oo Uhr), in der Nebenzeit und an bundeseinheitlichen Feiertagen 0,06 Euro je Minute aus dem deutschen Festnetz. Aus dem Mobilfunknetz kann ein Aufpreis des jeweiligen Mobilfunknetzbetreibers erfolgen.


Bundesverwaltungsgericht verhandelt "allgemeinpolitisches Mandat"

 

2004 hat bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus als Unternehmer gegen  Passagen eines sogenannten "industriepolitischen Grundsatzpapieres"; welches die IHK Kassel gemeinsam mit den anderen hessischen IHKn herausgegeben hat geklagt. Insbesondere Äußerungen zum Thema Studiengebühren, Ganztagsschulen und Atomkraft waren nach seiner Ansicht so allgemeinpolitisch, dass sie eine zwangskörperschaft öffentlichen Rechts wie einer Kammer nicht zuständen. Immerhin werden solche Äußerungen dann ja im Namen jedes einzelnen Mitgliedes abgegeben. Während das Verwaltungsgericht Kassel die Klage noch vollumfänglich abwies und auch eine Revision zunächst nicht zuließ, sah das der hessische Verwaltungsgerichtshof sehr anders. Anfang 2009 gab er der Klage von Boeddinghaus in immerhin 5 von 10 Punkten Recht und ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung ausdrücklich die Revision zu. Über diese verhandelt nun das Bundesverwaltungsgericht und hat dafür den

 

23. 06. 2010 um 14:00 Uhr

Simsonplatz 1, 04107 Leipzig, Sitzungssaal V, Zimmer 2.032

 

bestimmt.

 

Bemerkenswert an der Argumentation der Kammer ist dabei das folgende. Einerseits gesteht man zu, dass ein allegmeinpolitisches Mandat nicht gerechtfertigt ist. Andererseits beruft man sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht, in dem den Kammern das Recht auf Äußerungen zugestanden wird, wenn "wirtschaftliche Belange nur am Rande berührt sind". Dazu kommt ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg, in welchem festgelegt wurde, es käme auf den Gesamtkontext an, einzelne Passagen herauszugreifen sei nicht zulässig. Komplett wird die Argumentationskonstruktion, indem die Kammer im Zusammenhang mit den Studiengebühren von der "optimalen Ausschöpfung des Humankapitals" fabulierte. In der Summe bedeutet dies, dass es das allgemeinpolitische Mandat de jure zwar nicht gibt, de facto aber sehr wohl, weil auf diesem Hintergrund keinerlei Beschränkungen greifen.

Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel sah durchaus die Notwendigkeit, den kammern insgesamt und der IHK Kassel im Besonderen Beschränkungen aufzuerlegen. Es ist zu hoffen, dass auch das Bundesverwaltungsgericht dem unbeschränkten Mitteilungsdrang der Kammern Grenzen setzen wird.

 

Anmeldungen sind hier möglich.

 

 


vorheriger Artikel  -  nächster Artikel