EU-Beschwerde gegen den Kammerzwang
Eine nicht geringe Hoffnung setzen die Kritiker des Kammerzwanges auf die Einflußnahme der EU-Behörden.
So klagen mittlerweile zwei bffk-Mitglieder mit der festen Absicht, diesen Rechtsstreit vor ein EU-Gericht zu tragen.
Dazu kommt jetzt die Beschwerde gegen den Kammerzwang bei der EU-Kommission. Für dieses Projekt hat der bffk als juristischen Autor Herrn Prof. Dr. Bernhard Kempen gewinnen können. Herr Prof. Dr. Kempen ist Direktor der Institute für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht und für deutsches und europäisches Wissenschaftsrecht der Universität zu Köln sowie Präsident des Deutschen Hochschulverbandes.
Die Beschwerde rügt insbesondere, dass der Kammerzwang gegen die Niederlassungsfreiheit in der Europäischen Union verstößt, dass die wirtschaftsfördernde Verwendung der Kammerbeiträge eine unzulässige Beihilfe im Sinne des EU-Rechts ist und dass das deutsche Kammersystem insgesamt mit den Grundsätzen des freien Binnenmarktes nicht übereinstimmt. Vereinbarungsgemäß soll die Beschwerde bis zum Sommer 2010 fertiggestellt und eingereicht werden.
Als Unterzeichner hat der Bundesverband für freie Kammern aus den Reihen seiner Mitglieder einen repräsentativen Querschnitt betroffener Unternehmen gewonnen. Darunter befinden sich die TechniGruppe/Daun, die Schmetterling Reisen GmbH & Co. KG/Gschwand, die Brauerei Härle/Leutkirch, der Unternehemsberater Klaus Marwede/Wendeburg und Ulrich Britzelmair - Industrievertretungen/Oberhaslach. Viele Kolleginnen und Kollegen - Mitglieder und Nicht-Mitglieder - unterstützen dieses Projekt finanziell. Weitere Unterstützung ist erbeten und benötigt.
bffk - Konto 181012277 bei der Sparkasse Dortmund (BLZ 440 501 99); Stichwort: EU-Beschwerde.
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