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Petition zur Rechnungsprüfung in Hessen

 

Für den bffk hat Geschäftsführer Kai Boeddinghaus nun eine Petition im hessischen Landtag eingebracht. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Sommer letzten Jahres, in dem festgestellt wurde, dass sich auch die Industrie- und Handelskammern von einem Landesrechnungshof prüfen lassen müssen - zumindest dann, wenn ein Landesgesetz nichts abweichendes bestimmt. So steht der IHK Augsburg Schwaben in 2010 eine Prüfung bevor.

Damit auch die hessischen IHKn von der Prüfungskompetenz des Landesrechnungshofes profitieren können wurde nun die Petiton in Hessen eingebracht. Der hessische Landtag wird gebeten, den Landesrechnungshof zu beauftragen, " sich gutachterlich zum Umgang der Industrie- und Handelskammern mit den ihnen anvertrauten Pflichtbeiträgen und der Qualität der durch das Wirtschaftsministerium ausgeübten Rechtsaufsicht zu äußern."

Wer sich dieser Petition anschließen will, kann hier einen Musterbrief downloaden und ihn per Post oder Fax (0611 - 350459) an den Landtag senden. Petitionsnummer: 01155/18

 

Musterbrief - Unterstützung der Petition

 

Weitere Informationen zum Thema:

Bundesverwaltungsgericht gibt "grünes Licht" für Rechnungshöfe 

 

 

 


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