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Diese Gelder horten
die Kammern

 

Bundesverband für freie Kammern e.V.

Geschäftsstelle:
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Das redaktionelle Forum rund um die Zwangsmitgliedschaft

 

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*0,12 Euro je Minute in der Hauptzeit (mo-fr von 9.oo - 18.oo Uhr), in der Nebenzeit und an bundeseinheitlichen Feiertagen 0,06 Euro je Minute aus dem deutschen Festnetz. Aus dem Mobilfunknetz kann ein Aufpreis des jeweiligen Mobilfunknetzbetreibers erfolgen.


Pro und Contra

 

Unser Vorstandsmitglied Hermann Schrecker hat Argumente für die Abschaffung des Kammerzwangs zusammengetragen.

Dabei verdeutlicht er, dass die Kammern auch ohne Zwangsmitgliedschaft, als eine freiwillige und demokratische Vertretung die Interessen der Wirtschaft deutlich besser und vor allem auch ordentlich legitimiert vertreten können.

Aus dem Vorwort:

 

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geht prinzipiell von der Freiheit des einzelnen Bürgers aus, die nur dort eingeschränkt werden darf, wo es unbedingt erforderlich und unvermeidbar ist. Hierbei trägt der Gesetzgeber die uneingeschränkte Beweislast.
Das bedeutet aber auch, dass jede Einschränkung grundgesetzlich garantierter Freiheitsrechte vom Gesetzgeber umfänglich zu begründen ist. Dabei ist von ihm zu prüfen, ob nicht andere Massnahmen, die auch ohne oder mit geringeren Einschränkungen der Freiheitsrechte, ebenso geeignet sind, die verfolgten legitimen Staatsinteressen zu erreichen. Im Zweifel sollen stets andere, die Freiheit weniger einschränkende, Mittel und Wege zur Erfüllung legitimer Staatsaufgaben gesucht und angewendet werden.

 

Nachstehende Ausführungen zeigen auf, dass die deutschen IHKn
auch bei Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft weiter existieren
können und dass der deutschen Wirtschaft durch die Abschaffung
der Zwangsmitgliedschaft kein Schaden entsteht.

 

Pro und Contra Zwangsmitgliedschaft