Bundesverband für freie Kammern e.V. Kein Datenschutz für Pflegekräfte?

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Kein Datenschutz für Pflegekräfte?
 
 
In Rheinland-Pfalz versuchen die Pflegekammern über die Arbeitgeber an die Daten der Pflegekräfte zu kommen. Für die neu eingerichtete Pflegekammer gibt es ein Problem. Wie kommt man an die Daten der betroffenen Pflegekräfte. Nun versucht die Kammer die Daten bei den Arbeitgebern einzusammeln. Aber diese fangen an, sich gegen die Sammelwut zu wehren. Die privaten Pflegeunternehmen in Rheinland-Pfalz lehnen eine Datenweitergabe ab. Verständlich, dann die Arbeitgeber haben mit den Kammern nichts zu tun. Kammerzwang betrifft nur die Pflegekräfte als Privatperson.Die Daten der Arbeitgeber sind zudem nicht vollständig. Viele Pflegekräfte arbeiten überhaupt nicht in ihrem Beruf oder sind nicht als Pflegekräfte in sozialen Einrichtungen angestellt. Wie soll der Arbeitgeber da unterscheiden, welche Daten er weitergibt? Und was passiert, wenn Mitarbeiter in einem anderen Bundesland wohnen?Der bffk e.V. stellt den Pflegekräften ein Musterschreiben zur Verfügung, mit dem sie den Arbeitgebern in dieser Position den Rücken stärken können. Damit können auch Angestellte, deren Arbeitgeber bereit ist die Daten herauszugeben, klar Position beziehen. Hier sind jetzt die Personalvertreter vor Ort gefragt, sich um den Schutz der vertraulichen Personaldaten zu kümmern.Eine Datenherausgabe kann für die Arbeitgeber zu einer rechtlichen Falle werden. Untersagt der Angestellte die Herausgabe der Daten, ist der Arbeitgeber in der Verantwortung. Hier könnte es zu juristischen Auseinandersetzungen kommen.
 
Dass man versucht diesen Weg zu beschreiten, zeigt deutlich, dass die betroffenen Pflegekräfte kaum freiwillig den Kammern nachlaufen. Wir erinnern nur an den fragwürdigen Weg zur Pflegekammer, mit einer Abstimmung, deren Ergebnis bereits im Vorfeld feststand.
Unter diesen Umständen ist es verständlich, das die Kämmerlinge den Kontakt mit den betroffenen Pflegekräften möglichst gering halten möchten.