Bundesverband für freie Kammern e.V. Pflegekammer soll mit dubioser Abstimmung starten

02.04.2013

Pflegekammer soll mit dubioser Abstimmung starten                (02. 04. 2013)

Ungeachtet des wachsenden Widerstands gegen die Zwangsverkammerung in IHK, HWK und berufsständischen Kammern scheint die Einführung der Pflegekammern auf dem Vormarsch. Wie DIE RHEINPFALZ berichtet plant die Landesregierung in Mainz für das Jahr 2015 die Einrichtung einer solchen Pflegekammer. Als vermeintlich demokratische Legitimation soll dabei das Ergebnis einer Online-Abstimmung dienen, die von der Landesregierung durchgeführt wurde. Stolze 75,8 Prozent hätten sich für die Pflegekammer ausgesprochen. Was auf den ersten Blick als überzeugendes Votum daher kommt, entpuppt sich bei genauem Hinsehen als wenig beeindruckend.Zunächst muss man wissen, dass der Flyer, mit dem für die notwendige Wahlregistrierung geworben wurde, gleichzeitig eine einseitige Pflegekammer - Flyer - RLPWerbebroschüre für die Pflegekammern war. Von ausgewogener Information konnte nicht ansatzweise die Rede sein. Von einem ursprünglich für die Abstimmung vorgesehenen Quorum (einer Mindestbeteiligung) hatte man auch rasch wieder abgesehen. So basiert die Einführung der Pflegekammer auf einem Abstimmungsergebnis, welches stark  an die Wahlen aus Kammerland erinnert. Die Wahlbeteiligung (mit ca. 20 Prozent) liegt zwar deutlich über dem, was z.B. Industrie- und Handelskammern (IHKn) sonst erreichen (i.d.R. Zwischen 6 – 14 Prozent). Wenn man aber die Zahl der Stimmen, die sich für die Einrichtung der Zwangskammern aussprechen (5.357)  ins Verhältnis zur Zahl der Pflegekräfte (ca. 40.000)  setzt landet man bei etwas über 13 Prozent Zustimmung. Mit der beschönigenden Interpretation der Abstimmung und des Ergebnisses ist man beim Thema „Pflegekammer“ in puncto demokratische Standards bereits in den Niederungen von Kammerland angekommen. Es gilt wohl auch hier, was ein DIHK-Jurist dereinst über die Wahlen zu den Vollversammlungen der IHKn festgestellt hat: sie unterfallen nicht dem Geltungs- und Anwendungsbereich des Demokratieprinzips.

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