Bundesverband für freie Kammern e.V. Handelskammer Bremen: Nebelkerzen statt Beitragssenkung

06.06.2014

Handelskammer Bremen: Nebelkerzen statt Beitragssenkung   (06. 06. 2014)

Die Handelskammer Bremen reagiert auf die Vorwürfe, rechtswidrig Vermögen angehäuft zu haben, und die anstehende Klage eines Bremer Spediteurs mit Nebelkerzen. Gegenüber dem Weser-Kurier verteidigt die Kammer ihre „Kunstwerke“ und das „Tafelsilber“ sowie den Immobilienbesitz der Kammer, der über Jahrhunderte entstanden sei. Die „Vorväter“ hätten diese Reichtümer erarbeitet.
Tatsächlich interessieren sich die Kammerkritiker wenig für das Tafelsilber und die kämmerliche Gemäldesammlung. Spannend wird es aber in der Tat beim Immobilienvermögen der Kammer, welches in erheblichem Umfang gar nicht von der Kammer genutzt wird. Das IHK-Gesetz schreibt ausdrücklich vor, dass nur dann zur Finanzierung der IHK-Tätigkeit Beiträge erhoben werden dürfen, wenn anderweitig keine Mittel vorhanden sind (§ 3 Abs. 2). Einen feinsinnigen Unterschied im Hinblick auf die Herkunft der Gelder („Vorväter“) kennt das Gesetz nicht. Die Bilanz der Handelskammer Bremen macht in erstaunlicher Weise deutlich, wie schamlos die Kammer mit ihren Beiträgen die Mitglieder über Jahrzehnte ausgenommen und das Vermögen angehäuft hat.


Vergleich Beteiligungsvermögen - BremenWährend deutlich größere IHKn Beteiligungsvermögen bestenfalls im mittleren 6-stelligen Bereich ausweisen, stehen hier bei der kleinen Handelskammer Bremen über 13 Millionen zu Buche. Gesetzlich legitimiert ist ein solches Beteiligungsvermögen aber nur dann, wenn es zur Aufgabenerfüllung dient. Wenn die Handelskammer Bremen alles richtig macht und nichts zu verbergen hat, sollte sie die Fragen nach dem Beteiligungsvermögen beantworten, anstatt zu versuchen mit Nebelkerzen die Aufmerksamkeit auf ein paar alte Schinken im IHK-Gebäude zu lenken.

Link zur Pressemitteilung des bffk vom 06. 06. 2014

Link zur Pressemitteilung des bffk vom 16. 01. 2014