Bundesverband für freie Kammern e.V. Handelskammer Hamburg: Rechtsbruch ohne Rechtsaufsicht

03.09.2014

Handelskammer Hamburg: Rechtsbruch ohne Rechtsaufsicht    (03. 09. 2014)

Wer meint, die Veröffentlichung von Wahlergebnissen könne die Persönlichkeitsrechte der Gewählten oder Nicht-Gewählten verletzten, steht mit demokratischen Grundregeln ohnehin auf Kriegsfuß. Insofern wundert es nicht, dass diese Haltung in den IHKn insgesamt und der Handelskammer Hamburg besonders „gepflegt“ wird. In Hamburg weigert sich die IHK sogar, die Einzel-Ergebnisse zur Wahl des Präsidenten und des Präsidiums zu veröffentlichen. Nun gibt es in Hamburg aber ein Transparenzgesetz. Diesem Gesetz zufolge muss die Handelskammer die Ergebnisse auf Anfrage veröffentlichen. Auch der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hat dies ausdrücklich bestätigt.
Die Handelskammer steht aber ausdrücklich unter der Rechtsaufsicht des Wirtschaftssenators. Diese Rechtsaufsicht bezieht sich ausdrücklich darauf, über die Einhaltung von Recht und Gesetz durch die Handelskammer zu wachen. Mit ihrer Weigerung zur Veröffentlichung der Wahlergebnisse verstößt diese Handelskammer nach Auffassung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten gegen das Gesetz. Und was macht die Rechtsaufsicht? Nichts!
Auf eine konkrete Anfrage in der Hamburgischen Bürgerschaft zu dem Sachverhalt antwortder Senat auf die Frage: „Sieht der Senat in seiner Funktion als Rechtsaufsicht einen entsprechenden Rechtsverstoß der Handelskammer?“ zunächst „Der Senat hat sich mit der Angelegenheit nicht befasst.“. Na, ja dann. Wenn man sich vorsichtshalber erst gar nicht mit den Dingen beschäftigt, muss man natürlich nichts wissen und noch weniger tun. Dann aber weiß der Senat doch, dass „Die Handelskammer (...) insoweit keiner Veröffentlichungspflicht im Sinne des Transparenzgesetzes“ unterliegt.(Anm.: Die Rechtsaufsicht meint hier möglicherweise die Pflicht zur proaktiven Veröffentlichung, der die Handelskammer tatsächlich nicht unterliegt. Bleibt die Auskunftspflicht auf Anfrage, die der Datenschutzbeauftragte der Hansestadt bejaht.) Begründet wird dies mit den Satzungsregelungen und Beschlüssen der Handelskammer. Warum aber als höherrangigem Recht das Hamburgische Transparenzgesetz nicht gelten soll, das führt der Senat nicht aus und beschäftigt sich in keiner Weise mit der Argumentation des Datenschutzbeauftragten. Was man verstehen kann und muss, wenn man ja weiß, „Der Senat hat sich mit der Angelegenheit nicht befasst.“.  Für den Bürger ergibt sich der Eindruck, dass hier unter den Augen und mit Billigung/Deckung der Rechtsaufsicht der offene Rechtsbruch stattfindet.
Das verwundert gerade in Hamburg auch nur deswegen nicht wirklich, weil der für die Rechtsaufsicht zuständige Wirtschaftssenator zuvor Präsident eben dieser Handelskammer war.