Bundesverband für freie Kammern e.V. SPD Minister Lies: Kammern sind Behörden

19.05.2014

SPD Minister Lies: Kammern sind Behörden                                (19. 05. 2014)

Nur die wenigsten Funktionäre der Kammern in Deutschland wissen, in wessen Auftrag und in welcher Rechtsform sie da eigentlich aktiv sind.
Das beginnt damit, dass auf die Frage „in welchem Auftrag“ handeln die Kammern die Standardantwort lautet „im Auftrag der Wirtschaft“. Wem bei der Beurteilung dieser Frage der Gesetzestext zu schwierig ist – ein Gesetz, in dem der Staat einen Auftrag an die Kammern formuliert – dem sei der Beschluss des Bundesverfassungsgericht (insbesondere Rn 39) aus dem Jahr 2001 zu den IHKn empfohlen. Ganz klar formuliert das Gericht da, dass das öffentliche Interesse den Grundrechtseingriff „Kammerzwang“ rechtfertigt. Es kann also kein Zweifel daran bestehen, dass die Kammern in öffentlichem/gesellschaftlichem Auftrag handeln und dabei die Selbstverwaltung lediglich als ein Privileg bei der Umsetzung der Aufgaben erhalten haben.
Was aber ist dann eine IHK oder eine HWK? Das Wirtschaftsministerium des Landes Niedersachsen, dass nun nicht in dem Ruf steht besonders offensiv Kammerkritik zu betreiben, hat es jüngst in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung  auf den Punkt gebracht. „Eine Behörde sei jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt„ und weiter „Wenn die Kammer meint, sie sei keine Behörde, dann befindet sie sich in einem grundlegenden Rechtsirrtum“. Sicher ist jedenfalls, dass sich nicht nur die angesprochene Handwerkskammer Hannover in diesem Rechtsirrtum befindet.