Bundesverband für freie Kammern e.V. Ärztekammer Hannover: Massive Selbstbedienung unter den Augen der Rechtsaufsicht

19.06.2015

Ärztekammer Hannover: Massive Selbstbedienung unter den Augen der Rechtsaufsicht

Der Bericht des Landesrechnungshofes datiert vom April 2015. Die Hannoversche Neue Presse berichtete Anfang Mai. Aber die Ärztekammer will sich bis November Zeit lassen, um über Konsequenzen zu entscheiden. Eine Erklärung dafür, warum der dreisten Selbstbedienung in der Niedersächsischen Ärztekammer nicht früher entgegen getreten wird, mag in der Aussage ihres Hauptgeschäftsführers liegen, der erklärte „wir sind finanziell gut aufgestellt“. Unter solchen Voraussetzungen unter ohne wirklichen politischen und öffentlichen Druck geht die Selbstbedienung munter weiter.
50.000,00 Euro lässt sich die amtierende Kammerpräsidentin als „Aufwandsentschädigung“ von der Kammer jährlich überweisen. Die Regeln der Kammer sicherten ihren Vorgängern nach dem Ausscheiden aus dem Amt darüber hinaus ein „Übergangsgeld“ in Höhe 75 % dieser Aufwandsentschädigung zu. Dabei wurde dieses „Übergangsgeld“ genau so lange gezahlt, wie die Amtszeit dauerte – bis zu 12 Jahre lang. Sogar nach dem Ableben eines Kammer-Präsidenten erhielten die Angehörigen diese Zahlungen. Nach der Diktion der Kammer ist daran im Prinzip nichts auszusetzen, da doch die Kammerversammlung darüber ganz demokratisch entscheide.
Zitat LRH NDS 2015Was sowohl einer wie der Rechnungshof feststellte unzulänglichen Rechtsaufsicht im zuständigen Sozialministerium wie der Kammer entgangen zu sein scheint, dass auch eine Ärztekammer an die geltenden Gesetze gebunden ist. Danach aber darf eine Aufwandsentschädigung eben maximal einen Aufwand entschädigen. Anstelle anderer Einkünfte darf sie aber nicht treten. Und eine Aufwandsentschädigung muss in einem vernünftigen Verhältnis zu den regulären Einkünften stehen. Eine Rechtfertigung für eine Fortzahlung über die Amtszeit hinaus sieht der Rechnungshof aus guten Gründen nicht. Schon gar nicht an die Angehörigen eines Verstorbenen. Immerhin hat man diese Praxis unter dem Druck der Rechnungshofprüfung im März beendet.
Solange aber weder die Rechtsaufsicht, die Öffentlichkeit und die Mitglieder gegen die maßlose Selbstbedienung einschreiten, wird sich im Grundsatz nichts ändern. Den wer glaubt, dass sich die Gier der Kammer-Funktionäre auf das Kassieren von Aufwandsentschädigungen beschränkt, glaubt auch an eine funktionierende Rechtsaufsicht.
Damit es tatsächlich zu einem Wandel kommt braucht es drei Dinge: Transparenz,  Transparenz und nochmals Transparenz.

Link zum Bericht des Landesrechnungshofes (ab Seite 59)