Bundesverband für freie Kammern e.V. Aufwandsentschädigungen der Handwerksfunktionäre: Mehr Rechtsaufsicht!

14.03.2015

Aufwandsentschädigungen der Handwerksfunktionäre: Mehr Rechtsaufsicht!

Über die teilweise astronomischen Aufwandsentschädigungen im Handwerk wird seit Jahren gestritten. Eine sachliche Auseinandersetzung scheitert oft genug bereits daran, dass die Funktionäre hinsichtlich der Höhe der Ehrenamtsvergütung keine Informationen nach außen dringen lassen wollen. In Niedersachsen wurde diese Mauer des Schweigens vor zwei Jahren durchbrochen. Der Skandal war groß und führte zu einer der seltenen Interventionen der Rechtsaufsicht.

Über die Aufwandsentschädigung des obersten deutschen Handwerksfunktionärs, des DHKT/ZDH-Präsidenten Wollseifer, kursieren ebenfalls nur Gerüchte. Angesichts der Tatsache aber, dass sich die Finanzierung des DHKT auch aus den Beiträgen der Zwangsmitglieder speist, darf man hier mit Fug und Recht vollständige Transparenz erwarten. Dies gilt umso mehr, wenn man an den erwähnten Skandal um die Aufwandsentschädigungen niedersächsischer Handwerksfunktionäre denkt. Erinnert sei auch an die vom bffk dokumentierten Fälle, in denen das Amt eines Handwerkskammerpräsidenten zum gut dotierten Altersruhesitz wurde.
Da also die Mittel für die Aufwandsentschädigungen des Herrn Wollseifer auch aus den Zwangsbeiträgen aller Handwerkskammermitglieder finanziert werden, würde man meinen: es sollte Aufgabe aller Wirtschaftsministerien der Länder sein, diesem Sachverhalt in der Funktion als Rechtsaufsicht auf den Grund zu gehen. Denn aus einem in der Folge des niedersächsischen Skandals erstellten Gutachtens von Prof. Röger zur Höhe von Aufwandsentschädigungen ergibt sich, dass grundsätzlich keine Zeitversäumnis entschädigt werden darf und eine Aufwandsentschädigung nicht zu einem Ersatz für einen anderweitigen Verdienstausfall werden kann. Daher erscheint die Frage an alle "ehrenamtlichen" Kammerfunktionäre berechtigt: Werden diese Grundsätze ausreichend beachtet? Für den als privaten Verein organisierten Dachverband der Handwerkskammern jedenfalls fühlen sich die Wollseifer - MandateRechtsaufsichten der Länder augenscheinlich nicht zuständig.


Und im Falle des höchsten deutschen Handwerksfunktionärs Wollseifer wäre noch zu ergänzen: Man wird wohl davon ausgehen dürfen, dass angesichts der Fülle der Mandate, die er wahrnimmt, ohnehin der eine oder andere zusätzliche Euro den Weg in seine Taschen findet ...

(Dieser Beitrag wurde am 13.04.2015 überarbeitet.)