Bundesverband für freie Kammern e.V. IHKn wollen weiter unabhängige Rechnungsprüfung verhindern

07.07.2015

IHKn wollen weiter unabhängige Rechnungsprüfung verhindern

Zur Kritik an den IHKn gehört, dass sie sich immer wieder der normalen demokratischen Kontrolle, zu der eben auch die Prüfung durch die Landesrechnungshöfe gehört, entziehen wollen. Wie wichtig diese Kontrolle ist, zeigen die (viel zu) wenigen Berichte der letzten Jahre, in denen immer wieder erhebliche Mängel beim Umgang mit dem Geld der Zwangsmitglieder durch die Kammern festgestellt wurden. Wie wertvoll solche Prüfungshinweise nicht nur für die einzelne geprüfte IHK sondern die gesamte Kammerorganisation sind, hat der Bericht des Obersten Bayerischen Rechnungshofes aus dem Jahr 2011 gezeigt, der in der Folge u.a. mit zu der Erarbeitung eines neuen Finanzstatuts für alle deutschen IHKn geführt hat.Nun dürfte man meinen, dass zwei Gerichtsentscheidungen den Streit um die Zuständigkeit der Rechnungshöfe auch für die Kammern grundsätzlich beigelegt hätten.
Ganz grundsätzlich hat dies das Bundesverwaltungsgericht zunächst im Jahr 2009 bejaht, als die IHK Schwaben (Augsburg) eine Prüfung verhindern wollte. Selbst für Sachsen, wo das Landes-IHK-Gesetz die Zuständigkeit des Landesrechnungshofes ausschließt, hat das Verwaltungsgericht Leipzig in einem Urteil im Jahr 2013 die Prüfung zugelassen. Denn in dem ausführlichen Urteil, welches nach entsprechender Vorbefassung durch den dortigen Verfassungsgerichtshof erging, erklärt das Verwaltungsgericht die gesetzlichen Sonderregeln für die Kammern für rechtswidrig. Nun könnten die Kammern so ein Urteil ja einfach stehen lassen. Sie könnten es beachten. Ja, sie könnten dankbar dafür sein, dass auch sie – wie andere staatliche Stellen – wichtige Anregungen aus den Berichten der Landesrechnungshöfe erhalten. OVG Bautzen wg RechnungsprüfungStattdessen wehren sich die Kammern weiter gegen die Prüfung. Vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen wird nun am 25. 08. 2015 die Klage der IHK Leipzig verhandelt, die das Urteil des VG Leipzig nicht akzeptieren will und sich immer noch gegen eine unabhängige Prüfung wehrt. (Zur Erinnerung: die Prüfung der Haushalte findet regulär durch die Rechnungsprüfungsstelle der IHKn in Bielefeld (RPS) statt. Die RPS befindet sich in Trägerschaft des IHK-Dachverbandes und ist in den letzten Jahren durch eine besondere Erfolge bei der Aufklärung und/oder Verhinderung diverser Skandale nicht aufgefallen.)

Wie der bffk zudem aus zuverlässiger Quelle erfahren hat, will nun auch eine Thüringer IHK die Prüfung durch den Landesrechnungshof verhindern. Die betroffene IHK soll beim zuständigen Wirtschaftsministerium den Antrag gestellt haben, dass der Rechnungshof vor der Tür bleiben soll. Eine Passage in der Landeshaushaltsordnung (§ 111 Abs. 2) würde eine solche Bevorzugung der Kammern erlauben. Tatsächlich verteidigen die Kammerfürsten mit ihrer Abwehr der Rechnungshöfe mitnichten die Interessen der IHK. Noch weniger haben sie dabei die Interessen der Zwangsmitglieder im Auge. Es geht einzig und allein darum, den Schlendrian und die Selbstbedienung nicht dem kritischen Blick der Rechnungshöfe auszusetzen. Damit aber schaden diese Kammerfunktionäre den Kammern mehr als ihre Kritiker.

Weitere Informationen zum Thema:

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