Bundesverband für freie Kammern e.V. Nach knapp 5 Jahren Entscheidung über Petition im Landtag von Baden-Württemberg +++ Parlament degradiert sich zum Sekretariat der Regierung +++ Rechtsbruch als Ergebnis politischer Abwägung gerechtfertigt

05.04.2015

Nach knapp 5 Jahren Entscheidung über Petition im Landtag von Baden-Württemberg +++ Parlament degradiert sich zum Sekretariat der Regierung +++ Rechtsbruch als Ergebnis politischer Abwägung gerechtfertigt

Petition BaWüWenn Menschen sich mit einer Petition an das Parlament wenden, so geschieht dies in der Regel immer dann, wenn sie sich in einem ungelösten Konflikt mit dem Handeln der Regierung sehen. So gesehen ist schon alleine die Antwort des Petitionsausschusses von Baden-Württemberg, das Material zur Petition hinsichtlich der Notwendigkeit einer Prüfung der Finanzen der dortigen IHKn durch den Landesrechnungshof schnöde der Landesregierung zu übergeben, ein Schlag ins Gesicht der Petenten.
Andererseits bietet diese Reaktion auch tiefe Einblicke in das von der Politik gedeckte und geduldete KammersystemGanz offensichtlich trifft die Petition ein echtes Problem, sonst hätte man sie einfach abgelehnt. Weil die politische Kraft der Regierungskoalition aber zu Reformen nicht reicht, gab's zur Antwort ein Placebo – das Weiterreichen des Themas an die Landesregierung in dem Wissen, dass daraus nichts folgen wird.Nun ist auch offiziell, dass der Landesrechnungshof in Baden-Württemberg schon seit 1972 auf eine Prüfung der IHKn verzichtet hat. Über die Gründe lässt sich nur spekulieren. Wenn man allerdings die Prüfungsergebnisse anderer Landesrechnungshöfe (Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen und Bayern) in Sachen Kammern liest, braucht es mehr als Optimismus und Naivität, um sich vorzustellen, dass in Baden-Württemberg alles besser läuft.Die Unterlagen des Petitionsausschusses dokumentieren sehr sorgfältig die von der Landespolitik geduldete 1 Million Euro teure Aufgabenüberschreitung in der IHK Heilbronn. Denn sie lässt keinen Zweifel daran, dass es Ergebnis einer politischen Abwägung war, der IHK Heilbronn die Investition von 1 Million Zwangsbeiträgen in die dortige Uni zu gestatten. Eine Möglichkeit „im Rahmen einer Gesamtabwägung aller zu berücksichtigenden Umstände, insbesondere des auch im besonderen Landesinteresse liegenden dringlichen Ausbaus der Hochschule“ mal eben den gesetzlichen Aufgabenrahmen der IHK auszuweiten, sieht das IHK-Gesetz, und nur das ist einschlägig, aber nicht vor.Am Ende also hat sich der Landtag zum Sekretariat der Landesregierung gemacht und das Material der Petition an diese weiter geleitet. Tja, da war das Material schon vorher und hat genau zu den Aktivitäten geführt, die die Petenten zu ihrer Petition motiviert hat: nämlich keinen.
Für diesen Akt des Wegduckens und der Tatenlosigkeit hat der Landtag in Baden-Württemberg dann auch noch fast 5 Jahre gebraucht. Auch so lässt sich Politikverdrossenheit produzieren.

Link zum Bericht und zu der Entscheidung des Landtages über die Petition

Link zur Pressemitteilung des bffk vom Januar 2014