Bundesverband für freie Kammern e.V. Petitionsausschuss des Europa-Parlaments diskutiert erneut über Kammerzwang in Deutschland

13.04.2015

Petitionsausschuss des Europa-Parlaments diskutiert erneut über Kammerzwang in Deutschland

EU - PETI - 16APR15Im Juni 2011 hat Prof. Dr. Bernhard Kempen, Völkerrechtler an der Universität Köln und Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, im Auftrag von mehreren bffk-Mitgliedern die vom bffk koordinierte Petition gegen den Kammerzwang an das Europäische Parlament gerichtet. Ein Jahr später wurde die Petition erstmals im Petitionsausschuss des EU-Parlaments behandelt. Dabei wurde den Petenten ein Rederecht eingeräumt.
Ergebnis der damaligen Beratungen war u.a. die Feststellung, dass die Stellungnahme der Kommission an den Ausschuss wegen offensichtlicher sachlicher Fehler zurück gewiesen wurde. Die Kommission wurde aufgefordert eine neue Stellungnahme vorzulegen. Der Kardinalfehler, den die Kommission bis heute nicht behoben hat, liegt darin, dass zur Rechtfertigung des Kammerzwangs in Deutschland auch unter europäischem Recht, die Kompetenz der Kammern betont wird, „wenn damit die Zuverlässigkeit und die Beachtung der standesrechtlichen Grundsätze sowie die disziplinarische Kontrolle der Tätigkeit der Mitglieder und damit schutzwürdige Rechtsgüter gewährleistet werden sollen.“ Gerade dies aber – und dort unterscheiden sich die IHKn eben u.a. von den Berufsständischen Kammern – gehört nicht zu den Aufgaben der IHKn. Damit entfällt der wesentliche Rechtfertigungsgrund der Zwangsmitgliedschaft in den Kammern unter der Berücksichtigung des Europa-Rechts und der Rechtsprechung durch den EuGH.Der Petitionsausschuss hat nun das Thema erneut auf die Tagesordnung genommen. Voraussichtlich am Donnerstag, den 16. 04. 2015 um 15:00 Uhr wird sich der Ausschuss mit dem Thema beschäftigen und hat erneut den Petenten die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Auch diesmal wird Prof. Dr. Bernhard Kempen die Widersprüche in den Aussagen der Kommission und vor allem die Konflikte des deutschen Kammerzwanges mit dem EU-Recht vor dem Ausschuss verdeutlichen.Die Sitzung wird live im Internet übertragen und kann hier verfolgt werden.