Bundesverband für freie Kammern e.V. Umfassender Beitragsvergleich zwischen IHK und HWK für ganz Deutschland

12.05.2015

Umfassender Beitragsvergleich zwischen IHK und HWK für ganz Deutschland

Beitragsvergleich 2015Schon im Jahr 2010 hat der bffk erstmals einen Beitragsvergleich zwischen den Industrie- und Handelskammern veröffentlicht. Gerade die Wirtschaftsorganisation, die lautstark von staatlichen Stellen eine Harmonisierung von Steuern und Abgaben fordert, leistet sich eine unglaubliche Kleinstaaterei. In 80 Industrie- und Handelskammern und 53 Handwerkskammern werden die Beiträge sowohl der Höhe, aber auch der Systematik nach völlig unterschedlich erhoben.
So fordert die IHK Stuttgart einen maximalen Grundbeitrag von maximal 168,00 Euro selbst von Milliardenkonzernen. In München kann dieser Grundbeitrag bis 10.000 Euro ansteigen Die Niederrheinische IHK hält als maximalen Grundbeitrag zzt. 4.563 Euro für angemessen. Neben völlig unterschiedlichen Umlagesätzen fallen auch die voneinander abweichenden Kategorisierungen (Umsatzgrößen, Betriebsformen) auf.
Da stehen auch die Handwerkskammern nicht zurück. In Hamburg werden alle Betriebe, ob groß oder klein über einen Kamm geschoren. Vergessen wird allerdings nicht der bei den Handwerkskammern übliche deftige Zuschlag für juristische Personen und die Beitragsdeckelung für ertragsstarke Betriebe. In der Handwerkskammer Aachen kommen die Mitglieder nicht so einfach davon. Dort wird mit einer Flut von Zu- und Abschlägen nach den unterschiedlichen Gewerben differenziert. Neben einem Grundbeitrag, einem Zusatzbeitrag, einem Sonderbeitrag und einem Sockelbeitrag gibt es noch einen Sonderzusatzbeitrag. Ein Zweiradmechaniker zahlt dabei einen satten Zuschlag von gleich 250 Prozent, während der Fleischerkollege um 10 Prozent entlastet wird. Aber warum? Und warum nur in Aachen?
Für zusätzliche erhebliche Verwerfungen sorgt im Bereich des Handwerks, dass einige Kammern überhaupt keine Ausbildungsumlagen erheben, während diese in anderen Bezirken mehr als drastisch ausfallen.
Kurz, es herrscht in Kammerland ein munteres Durcheinander bei der Beitragserhebung. Der bffk hat mit den Kammerberichten (2012, 2013 und 2014) regelmäßig auch Beitragsvergleiche nicht nur zwischen den IHKn sondern auch zwischen IHKn und HWKn in ausgewählten Bezirken veröffentlicht. Hier wird nun erstmals ein solcher 3-Jahres-Beitragsvergleich für ganz Deutschland zur Verfügung gestellt. Bei 80 IHK-Bezirken und 53 HWK-Bezirken kann die geografische Abgrenzung dabei nicht immer exakt gelingen. Angesichts der enormen strukturellen Unterschiede haben wir fünf Einkommens-/Gewinnkategorien (von € 25.000,00 bis € 250.000,00) gebildet. Ab einem Jahreseinkommen/Gewinn von € 75.000 haben wir dabei eine juristische Person zugrunde gelegt. Die komplette Datei ist nun online verfügbar und führt zu interessanten Erkenntnissen. Einem Bäckereibetrieb in Bochum, der mit einem Jahreseinkommen von € 25.000,00 sicher nicht auf Rosen gebettet ist, muss man dringend raten einen Umzug ans andere Ende des Ruhrgebietes z.B. nach Essen ins Auge zu fassen. Denn an die für Bochum zuständige HWK Dortmund muss der arme Mensch satte € 931,00 bezahlen, während die Düsseldorfer HWK, zuständig für Essen, bereits mit € 174,00 zufrieden wäre. Wirklich Freude an einer Ertragsverbesserung könnte der Bochumer Bäcker nicht genießen. Steigt sein Jahresgewinn z.B. auf € 250.000,00 langt seine HWK mit € 5.713,00 hin. Trägt er sich daher mit Abwanderungsgedanken z.B. in den Süden wäre Freiburg – ansonsten in Punkto Lebensqualität ja immer vorne – keine gute Empfehlung. Denn auch dort würde es mit € 5.550,00 richtig teuer. Dann doch lieber in den Norden. In Oldenburg darf ein Bäcker € 250.000,00 verdienen und zahlt nur € 1.493,00 HWK-Beitrag im Jahr. Da bleibt ggf. genug für einen Urlaub im Süden übrig.
Mit IHK-Mitgliedern sollten sich Handwerksbetriebe, die ja oft genug als Innungsmitglieder weitere Beiträge zu finanzieren haben, besser gar nicht vergleichen. Wenn der o.e. ertragsschwache Bäcker aus Bochum – zur Erinnerung € 931 Kammerbeitrag – erfährt, dass sein gewerblicher Kollege in Frankfurt/M. (z.B. ein Kiosk) nur € 31 zahlt, schult er noch am selben Tage um und zieht ins Rhein-Main-Gebiet.
Aber auch zwischen den IHK-Bezirken gibt es erhebliche Verwerfungen, die weder geografisch noch sachlich zu erklären sind. Die schlüssigste Erklärung liefert immer noch ein Blick in historische Standard-Literatur über die Entwicklung der Kleinstaaterei.

Alle Vergleichstabellen finden Sie hier.

(Die geografische Abgrenzung zwischen den IHK-und HWK Bezirken ist nicht immer möglich. Teilweise kann es hier deswegen zu Unschärfen kommen. Bitte berücksichtigen Sie, dass teilweise aufgrund der Differenzierungen in den Kammern unterschiedliche Berufsgruppen zugrunde gelegt wurden. Mögliche Beitragskorrekturen durch Nachtragswirtschaftssatzungen im Jahr 2014 konnten noch nicht berücksichtigt werden. Trotz aller Sorgfalt sind mögliche Fehler in einer so umfangreichen Untersuchung nicht auszuschließen. Wir freuen uns ggf. über Hinweise.)

Link zur Pressemitteilung des bffk