Bundesverband für freie Kammern e.V. Anwaltsgerichtshof stoppt Anwaltspostfach der Bundesrechtsanwaltskammer

11.06.2016

Anwaltsgerichtshof stoppt Anwaltspostfach der BundesrechtsanwaltskammerEnde September sollte das System des besonderen elektronischen Rechtsanwaltspostfaches in Betrieb gehen. Damit sollen Dokumente rechtssicher und termingerecht auf elektronischem Weg zugestellt und ausgetauscht werden können. Ähnlich den Systemen DE-Mail oder Epost.Eine Reihe von Anwälten hat gegen diese Zwangsbeglückung durch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) geklagt und vor dem Anwaltsgerichtshof in Berlin Recht bekommen. Die pauschale Freischaltung eines solchen Postfaches durch die BRAK ist nicht zulässig, sondern darf nur auf ausdrückliche Zustimmung des Anwaltes erfolgen.Kritisch wurde gesehen, dass es eines extremen technischen Aufwandes (Signaturkarte, Lesegerät, Browser-Plug-in) bedarf das System zu installieren und die Kompatibilität mit bestehenden Systemen und den Dateiformaten nicht gegeben ist. Gleichzeitig kommt der Anwalt in eine »Abholschuld« des Postfachs. In dem elektronischen Postfach abgelegte Dokumente gelten als terminlich zugestellt. Ein Problem an dem auch DE-Mail und Epost kranken.
Auch die Sicherheit der Software wurde infrage gestellt, nicht zuletzt, da das System nicht auf quelloffener Software und offenen Standards aufsetzt, deren Sicherheit durch Dritte überprüft werden kann.Wie heise.de berichtet, werden für die entsprechende Umprogrammierung der Software rund 500.000 Euro weitere Kosten auf die Bundesrechtsanwaltskammer zukommen.