Bundesverband für freie Kammern e.V. Millionenvermögen der IHKn Braunschweig und Lüneburg erneut auf dem Prüfstand

10.10.2017

Millionenvermögen der IHKn Braunschweig und Lüneburg erneut auf dem Prüfstand

Zunächst war es sicherlich gleichermaßen eine Überraschung wie ein Rückschlag als das Verwaltungsgericht in Braunschweig im April 2017 drei vom bffk unterstütze Klagen gegen die Millionen der IHKn in Braunschweig und Lüneburg-Wolfsburg abgewiesen hat. Das Verwaltungsgericht hatte dabei das Kunststück vollbracht, die Expertise des Landesrechnungshofes in Niedersachsen zu ignorieren, dessen Prüfungsfeststellungen die Argumente der Kläger durchaus stützen, und obendrein noch die Aussagen eines Urteils des Verwaltungsgerichtes in Düsseldorf ins Gegenteil zu verkehren.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat nun mit Beschlüssen vom 02. Oktober 2017 in allen drei Fällen den Anträgen auf Zulassung der Berufung stattgegeben. Dabei hat das OVG deutlich gemacht, dass bereits die notwendige Überprüfung der Zulässigkeit der Erhöhung der Nettoposition (eine ganz spezielle und umstrittene Form der Rücklagenbildung) Grund genug für die Zulassung der Berufung war. Jetzt also stehen die durch Mitgliedsbeiträge finanzierten Millionen der beiden IHKn erneut auf dem Prüfstand. Höchst erfreulich ist dabei auch die Geschwindigkeit, mit der das OVG sich der Angelegenheit gewidmet hat. Zwischen dem Antrag und der Zulassung lagen nun weniger als sechs Monate. Im Vergleich zu anderen Bundesländern (in Hamburg zuletzt 3 Jahre) ist das geradezu rekordverdächtig.