Bundesverband für freie Kammern e.V. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts – wie weiter?

08.08.2017

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts – wie weiter?

Es kann kein Zweifel bestehen, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, auf die die konstruktiven Kräfte in den Kammern seit Jahren gewartet und mit der erhebliche Hoffnungen verbunden waren, einen schlimmen Rückschlag darstellt. Wenn auch die wenigsten mit einem vollen Erfolg (der Abschaffung des Kammerzwangs) gehofft hatten, so war doch die Erwartung groß, dass das Bundesverfassungsgericht konkrete Reformen insbesondere in den Bereichen Demokratisierung und Transparenz erzwingen würde. Stattdessen hat Karlsruhe die miserablen Zustände, die direkte Folge eines handwerklich und inhaltlich schlechten Gesetzes sind, mit dem Urteil förmlich zementiert.

Was sich für die satten und selbstzufriedenen Kammer-Traditionalisten als Persilschein für das übliche "Weiter so" darstellt, ist für die Kammerorganisation eine Niederlage. Denn ein Gutteil des in den letzten Jahren aufgebauten Innovationsdrucks wurde mit dem Urteil von den Kammern genommen. Sicher lassen sich aus der Entscheidung auch ein paar Elemente zur Stärkung der Minderheitenrechte herauslesen so wie das die Süddeutsche Zeitung getan hat, die gar einen "kleinen Sieg" der Kammerkritiker sieht. Im Verhältnis zu den angestrebten Zielen - und das muss unser Maßstab sein - ist das zunächst nicht von Bedeutung.

Der bffk hatte sich vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes versprochen, nüchtern und schnörkellos das Ergebnis, die Konsequenzen und mögliche Perspektiven zu analysieren. Auffällig ist dabei, dass wir binnen kürzester Zeit aus der Mitgliedschaft freundliche, ermunternde und kämpferische Rückmeldungen erhalten haben (eine kleine Auswahl finden Sie hier). Davon, dass nun enttäuschte Mitglieder den Verband verlassen, ist nichts zu spüren. Es sind im Wesentlichen drei Handlungsfelder, die für die zukünftige Arbeit von Bedeutung sein können bzw. werden und die auch in den Zuschriften genannt werden:

  1. Prüfung rechtlicher Schritte vor europäischen Gerichten
  2. Lasst uns zwei, drei, vier, viele "Hamburgs" schaffen!
  3. Den bffk als Kontroll- und Oppositionskraft der Kammerorganisationen erhalten und stärken

Wir wollen uns im Dialog mit den Mitgliedern in den nächsten Wochen und Monaten mit diesen Optionen beschäftigen und hier entsprechende Handlungsschritte konkretisieren. Sicher werden wir die Mitgliederversammlung am 18. Novmber 2017 in Kassel nutzen, um hier auch entsprechende Beschlüsse zu fassen.

Zusammenfassend lässt sich für den Moment feststellen, dass wir alle enttäuscht sind. Von Niedergeschlagenheit ist indes nichts zu verspüren. Im Gegenteil, die Reaktionen auf das Urteil hat bestätigt, dass der bffk e.V. den richtigen Weg geht.

Link zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

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