Bundesverband für freie Kammern e.V. Geheimniskrämerei um Pensionslasten in der IHK Hamburg aufgedeckt

06.09.2018

Geheimniskrämerei um Pensionslasten in der IHK Hamburg aufgedeckt

Die immensen Pensionslasten der Kammern, die auf oftmals maßlose Pensionszusagen zurückgehen, stehen schon seit Jahren im Fokus der Kritik (z.B. hier in Nürnberg bzw. in Mecklenburg-Vorpommern).

Auch in Hamburg stellen sich die Pensionszusagen des abgewählten Kammer-Establishments als "Klotz am Hals" des Reformbündnisses dar. Denn selbst die mittlerweile mehr als 100 Millionen Euro, die die Handelskammer zum 31. Dezember 2016 für die Versorgung ihrer Alt-Funktionäre zurückgestellt haben, könnten nach Informationen des bffk nicht ausreichend sein. Verschärft wird das Problem dadurch, dass die Handelskammer nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg rückwirkend für das Jahr 2014 in erheblichem Umfang Rücklagen zwischen 20 - 40 Millionen Euro auflösen muss. Bilanzwirksam wird dies aber voraussichtlich erst im Jahr 2019 und wird ohne Entnahmen aus den gebildeten Rückstellungen nicht zu finanzieren sein.

Gutachten aus dem Jahr 2012 aufgetaucht

Im Zusammenhang mit diesen Überlegungen ist nun das jahrelange Versteckspiel um die Pensionslasten aufgeflogen. Bereits im Mai 2012 lag nämlich dem Hauptamt der Handelskammer ein Kurz-Gutachten vor, aus dem sich ergab, dass eine Deckungslücke bei der Pensionsfinanzierung in Höhe von knapp 18 Millionen Euro bestand. Nach Recherchen des bffk wurde dieser Sachverhalt - insbesondere das Gutachten - vor dem Plenum der Handelskammer aber jahrelang verheimlicht. Auch die Lageberichte in den Bilanzen der Folgejahre thematisieren nur sehr unkonkret die Problematik der Pensionslasten. Pikant ist auch, dass im Jahr 2016 zwar öffentlich kommuniziert wurde, dass nun  "der Höchstsatz des Ruhegeldes auf 100 Prozent des letzten Nettoeinkommens limitiert" wurde (im Vergleich zu normalen Altersversorgungen eine mehr als üppige Regelung). Dass sich die Kammerspitze im Wissen um die bereits bestehende Unterfinanzierung aber zuvor - irgendwann zwischen Ende 2012 und 2016 - eine weitere Verbesserung der Altersbezüge genehmigen ließ, geschah dagegen still und heimlich.

Geradezu unanständig mutet es in dem Zusammenhang an, dass im August 2017 dem neugewählten Präses Bergmann vorgeworfen wurde, er hätte schon früh von den Pensionslasten gewusst und sich aber einer soliden Finanzierung entgegengestellt. Tatsächlich hatte sich Bergmann - höchst nachvollziehbar - nur den aus den Bilanzen und vorgelegten Wirtschaftsplänen ablesbaren stets ansteigenden Kosten für die maßlosen Überversorgung der Funktionäre entgegengestellt. Von der Unterfinanzierung, die in dem Gutachten berechnet worden war, aber wusste Bergmann wohl genauso wie das Plenum der Handelskammer nichts. Denn nach Informationen des bffk soll dieses Papier den Mitgliedern des Plenums jetzt erstmals im August 2018 - mehr als 6 Jahre nachdem es dem Hauptamt der Kammer vorlag - zugänglich gemacht worden sein.

Es ist schon bemerkenswert, dass die abgewählten Kammerfürsten in Hamburg, die die Verantwortung für die maßlosen und unterfinanzierten Pensionen ebenso tragen wie für die Fehlberechnungen, die zu Steuernachforderungen von 2 Millionen Euro führten, in Hamburg immer noch als erfolgreiche Funktionäre gelten. Die jahrelange und teure Misswirtschaft ist eine schwere Hypothek, an der die Kammerreformer zu tragen haben.

Link zum Kurz-Gutachten zur Deckungslücke bei der Pensionsfinanzierung aus dem Jahr 2012