Bundesverband für freie Kammern e.V. Lauter dumme Fragen - Bundesverwaltungsgericht verwirft IHK-Revision

11.07.2018

Lauter dumme Fragen - Bundesverwaltungsgericht verwirft IHK-Revision

Außer Spesen nichts gewesen......so lässt sich der Versuch der IHK Ostwürttemberg zusammenfassen, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in Baden-Württemberg vorzugehen. Mit Unterstützung des bffk hatte der Textil-Händler Rainer Horlacher einen Prozess geführt und gewonnen, an dessen Ende der IHK durch den Verwaltungsgerichtshof eine rechtswidrige Vermögensbildung attestiert wurde. Obwohl die IHK in Folge der Gerichtsentscheidung eine deutlichen Vermögensabbau vorgenommen hat, war von Einsicht keine Spur. Man möchte lieber nicht wissen wie viel Zehntausende die IHK in der Folge in den nun gescheiterten Versuch "investierte", das gegen sie gerichtete Urteil kippen zu lassen.

Das Bundesverwaltungsgericht fand in seinem Beschluss vom 22. Juni 2018, in dem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen wurde, deutliche Worte. Die vermeintlich wichtigen für eine Revision aufgeworfenen Fragen seien entweder "nicht klärungsfähig", würden "der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung" verleihen oder sich "in dieser Allgemeinheit nicht stellen". Damit waren alle diese Fragestellungen dann nur noch teuer.

Denn im Ergebnis erkannte das Bundesverwaltungsgericht wenig überraschend: "Der Rechtssache kommt nicht die grundsätzliche Bedeutung zu, die die Beklagte ihr beimisst".

Damit ist wieder ein Versuch gescheitert, die deutliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zur rechtswidrigen Vermögensbildung in den Kammern zu revidieren.