Bundesverband für freie Kammern e.V. Erneuter Erfolg im Beitragsstreit gegen die IHK Mittlerer Niederrhein

12.12.2019

Erneuter Erfolg im Beitragsstreit gegen die IHK Mittlerer Niederrhein bffk-Mitglied Wolf-Peter Korth kann sich über einen weiteren juristischen Erfolg in der Auseinandersetzung um die Erhebung von IHK-Beiträgen freuen. Der erfolgreiche Unternehmer hatte mit seiner Klage gegen die IHK Koblenz das wichtige des Bundesverwaltungsgerichtes Grundsatzurteil zur Rücklagenbildung im Jahr 2015 erstritten. Aber auch gegen die IHK Mittlerer Niederrhein war er in einem viel beachteten Urteil vor dem VG Düsseldorf erfolgreich. In der Reaktion auf die Düsseldorfer Entscheidung hatte die IHK Mittlerer Niederrhein einen erheblichen Aufwand betrieben und bis in das Jahr 2010 eine nachträgliche Risikobetrachtung vorgenommen, um sich so weiteren Klagen gegen die Beitragsveranlagungen zu entziehen. Zu dem Paket der Maßnahmen gehörte auch eine Reduzierung der Ausgleichsrücklage um rd. 3 Millionen Euro, die rückwirkend für das Jahr 2013 gelten sollte. Es ist keine Frage, dass hier tatsächlich versucht wurde, auf die Rechtsprechung zu reagieren. Es darf auch vermutet werden, dass es hausintern genug Widerstand gegen eine Reduzierung der lieb gewonnenen Rücklage gab.
Am Ende aber hat das alles nichts genützt. Eine Ausgleichsrücklage von über 5 Millionen Euro wurde vom bffk als immer noch deutlich überhöht betrachtet. Insbesondere aber der Versuch, sich mit einer rückwirkend vorgenommenen theoretischen Absenkung der Ausgleichsrücklage für zukünftige Wirtschaftsjahre aus der Affäre ziehen zu wollen, musste aus Sicht des bffk scheitern. Immerhin stand die alte Ausgleichsrücklage von über 8 Millionen Euro, die selbst nach Einschätzung der IHK nicht zu rechtfertigen war, unverändert in der Bilanz. So konnte sich Unternehmer Korth nun erneut über einen Erfolg gestern vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf freuen. Denn nach mehr als deutlichen Hinweisen des Gerichts hob die IHK Mittlerer Niederrhein den beklagten Beitragsbescheid für das Wirtschaftsjahr 2015 noch im Gerichtssaal auf. Spannend ist die Frage, welche Auswirkungen dies auf die zukünftige Beitragsveranlagung bzw. -abrechnung für alle Wirtschaftsjahre bis einschließlich 2016 haben wird. Denn nach Einschätzung des Gerichts dürften die Wirtschaftspläne der IHK bis zu diesem Jahr in der vorliegenden Form wohl rechtswidrig sein.