Bundesverband für freie Kammern e.V. IHK Lippe/Detmold streckt erneut die Waffen - Klage wieder erfolgreich

18.09.2020

IHK Lippe/Detmold streckt erneut die Waffen - Klage wieder erfolgreichBereits im Jahr 2016 sah sich die IHK Lippe (Detmold) - konfrontiert mit der Klage eines bffk-Mitgliedes - gezwungen, einen Beitragsbescheid aufzuheben. Und tatsächlich erklärte die IHK in ungewohnter Einsicht damals „Der Anspruch der Klägerin zur Aufhebung des Bescheids wird anerkannt“. Allerdings führte diese Einsicht nicht zu den notwendigen Konsequenzen in der Wirtschaftsführung. Wie so viele IHKn setzte auch die IHK Lippe (Detmold) die rechtswidrige Praxis der sinn- und zweckfreien Anhäufung von Mitgliedsbeiträgen fort. Und gleichzeitig belastete die IHK die breite Masse ihrer unwissenden Mitglieder weiter mit Beitragsforderungen. Im Jahr 2020 klagte dann erneut ein bffk-Mitglied mit der Unterstützung des Verbandes. Diesmal wurden die Beitragsforderungen der Jahre 2017 und 2020 ins Visier genommen. Zunächst verteidigte sich die IHK noch selbst und ignorierte noch im April 2020 die klare Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes. Danach beauftragte die IHK offenkundig noch eine teure Berliner Anwaltskanzlei. Für die IHK-Funktionäre sind erheblichen Honorarforderungen, die üblicherweise im 5-stelligen Bereich liegen können, kein Risiko. Finanziert werden auch die aus den Zwangsbeiträgen. Am Ende lieferten die Berliner Anwälte jetzt nach monatelangem Überlegen einen knappen Brief, in dem die vollständige Aufhebung des Bescheides erklärt wurde. Von Einsicht ist diesmal gar nichts mehr zu spüren. Vielmehr erfolge die Aufhebung „aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit“ Schon dieses Begründung ist vor dem Hintergrund, dass für die simple Aufhebung des Bescheides teure Anwälte beauftragt wurden geradezu zynisch. Die Begründung für die Aufhebung entspricht aber der geradezu betrügerischen Praxis der IHKn,  mit den Aufhebungen der Bescheide in „Einzelfällen“ im Massengeschäft alle anderen IHK-Mitglieder weiter rechtswidrig abzukassieren.