Bundesverband für freie Kammern e.V. Die neue Berufsordnung der Pflegekammer Rheinland-Pfalz – die schlimme Heuchelei

Die neue Berufsordnung der Pflegekammer Rheinland-Pfalz – die schlimme HeucheleiDie Erarbeitung einer neuen Berufsordnung in der Pflegekammer Rheinland-Pfalz ist im schlimmsten Sinne ein Paradebeispiel für die Heuchelei, die abgehobene Pflegefunktionäre mit der Einführung der Zwangskammer für die Pflegekräfte mit dem Versprechen einer funktionierenden Selbstverwaltung betreiben. Mit diesem Versprechen der Selbstverwaltung geht immer das Versprechen der Mitbestimmung und Beteiligung einher. Die Praxis sieht anders aus.Der bffk hatte schon im Zusammenhang mit der Heimlichtuerei in der Pflegekammer Niedersachsen die Frage aufgeworfen, wie eine solche Beteiligung der Mitglieder gelingen soll, wenn diese von anstehenden Entscheidungen nichts erfahren sollen.
Aber die Pflegekammer Niedersachsen hat ihren Prozess zur Erarbeitung einer Berufsordnung tatsächlich immerhin so angelegt, dass auf Regionalkonferenzen normale Mitglieder die Möglichkeit zur Mitwirkung haben.Überschrift - BO PK RLPGanz anders die Pflegekammer in Rheinland-Pfalz. Dort kursieren Entwürfe schon geraume Zeit. Einem bffk-Mitglied, der im Besitz eines solchen Entwurfes ist, wurde mit einer Anzeige gedroht, falls dieser Entwurf veröffentlicht werden sollte. Das ist die Vorstellung, die die Pflegekammer Rheinland-Pfalz von einer partizipativen Erarbeitung einer solchen Berufsordnung pflegt. Und es gibt tatsächlich auch etwas zu verheimlichen. So schreibt in dem Entwurf § 17 Abs. 1 unmissverständlich vor: „Alle Kammermitglieder haben die Pflicht, sich gegen die aus der Ausübung ihres Berufs ergebenden Haftpflichtansprüche nach Art und Umfang dem Risiko angemessen zu versichern." Genau eine solche zwangsweise Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung hat der Präsident der Pflegekammer im Oktober 2016 noch ausdrücklich dementiert. Markus Mai wörtlich im Landtag von Nordrhein-Westfalen:„Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz verlangt auf keinen Fall, dass eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird; das wird keine Pflegekammer verlangen. Ich weiß nicht, wo Sie das gehört haben,aber das ist nicht richtig."Nun hat dieser Mensch sein Präsidentenamt ergattert und lässt im Verborgenen eine Berufsordnung auf den Weg bringen, die genau so eine Zwangsversicherung vorschreibt. 

Link zur Pressemitteilung des Netzwerks für eine freie Pflegekammer RLP