Bundesverband für freie Kammern e.V. Heimlichtuerei um Wirtschaftspläne der Pflegekammer Rheinland-Pfalz

Heimlichtuerei um Wirtschaftspläne der Pflegekammer Rheinland-PfalzEigentlich ist die Sache ziemlich einfach. Die Satzung der Pflegekammer schreibt vor, dass der jeweilige Haushaltsplan für einen Zeitraum von 1 Monat in der Geschäftsstelle eingesehen werden kann. Diese Form von „Transparenz“ ist in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz ohnehin eine Zumutung. Wer fährt schon quer durch's Land, um sich einen Haushaltsplan anzuschauen. In Schleswig-Holstein standen die Zahlen von Anfang an im Internet und auch in der Pflegekammer Niedersachsen hat man zwischenzeitlich dazu gelernt.
In Rheinland-Pfalz aber wurde selbst diese Einsichtnahme monatelang verwehrt. Immer und immer wieder begehrte bffk-Mitglied Klaus Behrens diese Einsicht. Denn der Haushaltsplan 2019 sollte schon im November 2018 verabschiedet worden sein. Behrens wurde mit falschen Informationen immer wieder hingehalten. Mal hieß es, der Haushalt sei doch nicht verabschiedet worden. Dann verlautete, es seien Änderungen vorgesehen; erst danach sei die Einsicht möglich. Die Wahrheit war schlicht. Der Wirtschaftsplan 2019 war im November 2018 beschlossen worden. Und an einer Veröffentlichung bestand in der Pflegekammer offenkundig kein großes Interesse, sodass die vorgeschriebene Auslegung erst jetzt erfolgte. Dass auch der Plan für das Jahr 2018 mit einer solchen Verzögerung ausgelegt wurde, unterstreicht das gravierende und strukturelle Problem mit der Transparenz in der Pflegekammer Rheinland-Pfalz.
Aber selbst bei der Einsichtnahme legte die Pflegekammer Klaus Behrens Steine in den Weg. Der nämlich wollte die Wirtschaftspläne mit bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus als Beistand an seiner Seite lesen. Aus „rechtlichen Gründen“ verweigerte man Behrens das Mitbringen des Beistandes. Hier ist zu erwähnen, dass bundesweit die Einsichtnahme der Haushaltspläne der Kammern mit einem Beistand Standard ist. Selbst die Pflegekammer in Niedersachsen akzeptierte eine solche Beistandschaft selbstverständlich. Man muss sich schon fragen, welche Sorte Rechtsverständnis in der Landespflegekammer in Rheinland-Pfalz vorherrscht. Und vor allem darf man fragen, was es da vor den Augen eines Experten für Kammer-Haushalte zu verbergen gilt.

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