Bundesverband für freie Kammern e.V. Pflegekammer in Rheinland Pfalz – kleines A-B-C des Widerstandes

Die Pflegekammer in Rheinland Pfalz – kleines A-B-C des WiderstandesDie „Begeisterung“ über die Zwangsverkammerung der Pflegekräfte in Rheinland Pfalz drückt sich zzt. in einer Welle von Anfragen an den bffk aus. In den letzten Tagen haben sich Pflegekräfte dutzendweise gemeldet, die sich schlecht informiert und vor allem gegen ihren Willen durch die Pflegekammer vereinnahmt fühlen.
Ganz offensichtlich hat ver.di in Rheinland Pfalz den ohnehin eher schwachen Widerstand längst aufgegeben und ist damit beschäftigt als Mitglied im Gründungsausschuss die eigenen Claims abzustecken. Dazu gehört, dass am Klinikum Mainz bereits ein Haustarif verhandelt wurde, nachdem der Arbeitgeber die Beiträge zur Pflegekammer übernimmt.Nachfolgend eine kleine Handreichung für den Umgang/Widerstand in Sachen Pflegekammer:Meldepflicht
Eine Registrierungsverpflichtung besteht für examinierte Pflegekräfte. Ggf. kann ein Ordnungsgeld von bis zu 500,00 Euro verhängt werden. Nach dem Gesetz sind die Arbeitgeber verpflichtet, den Gründungsausschuss „zu unterstützen“. Ob zu dieser Unterstützung auch die Datenweitergabe an die Pflegekammer gehört, ist sehr umstritten. Jedenfalls ist bei einer Verweigerung auch keine Sanktion bekannt. Der Arbeitgeberverband hat jedenfalls seine Mitglieder aufgerufen, die Datenweitergabe zu verweigern. Wir empfehlen allen Pflegekräfte, dem Arbeitgeber die Datenweitergabe ausdrücklich zu verwehren. Hier finden Sie dazu einen Musterbrief. (siehe auch „Ziviler Ungehorsam“)Juristisch
Es wird Klagen gegen den Zwang zur Mitgliedschaft in der Pflegekammer geben. Wir empfehlen solche Klagen aber nur, wenn es Deckungszusagen durch eine Rechtsschutzversicherung, die Gewerkschaft oder den Arbeitgeber gibt! Gerne begleiten und unterstützen wir Sie bei solchen Klageverfahren. Allerdings verknüpfen wir eine solche Unterstützung zwingend mit der Beauftragung eines/einer Anwalts/Anwältin. Ggf. können wir Sie bei der Suche unterstützen.Ziviler Ungehorsam
An dieser Stelle haben wir auf die die Meldeordnung des Gründungsausschusses verwiesen und die Tatsache, dass gegen Pflegekräfte, die die Registrierung verweigern, ein Ordnungsgeld von bis zu 500,00 Euro verhängt werden kann. An den weiteren Ausführungen hat nun die Pflegekammer Anstoß genommen. Wir würden zu einem Boykott aufrufen, meint man dort, was wir für eine kühne Behauptung halten...... aber lesen Sie selbst!

Wir legen Wert auf die Feststellung, dass wir hier zu nichts aufrufen. Allerdings stellen wir hier ausführlich verschiedene Handlungsoptionen dar, zu denen in der Tat auch der zivile Ungehorsam zählen kann. Und wer das Registrierungsschreiben nicht erhalten hat, den kann man nun mal nicht mit einem Ordnungsgeld bedrohen.Beteiligung an der Kammerwahl
Liste RLP ohne ZwangEs gibt Menschen, die jede Beteiligung am Wahlverfahren ablehnen, weil dies einer Bestätigung der Kammer gleich kommt. Das ist eine respektable Position. Gleichzeitig formiert sich eine kritische Wahlliste, die die Kammerversammlung nicht den Ja-Sagern überlassen will. Insbesondere auch im Hinblick auf eine Informationsgewinnung macht dies sicher Sinn. Gesucht werden Kandidatinnen und Kandidaten sowie Unterstützungsunterschriften für die Kandidatur. Kontakt: . Bei Facebook.

Petition

Mittlerweile ist beim Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz auch eine Petition gegen den Pflegekammerzwang auf den Weg gebracht worden. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Mitzeichnung gibt es hier.

(Der Text wurde am 24. 08. 2015 überarbeitet.)