Bundesverband für freie Kammern e.V. RLP: Die Politik hat entschieden

RLP: Die Politik hat bereits entschieden

Die Inszenierungen zur Einrichtung einer Pflegekammer in Rheinland-Pfalz gehen weiter.
Wie der bffk e.V. in einem Gespräch im »Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie« erfuhr, hat die Landesregierung (SPD) für die Einrichtung einer Pflegekammer mit Zwangsmitgliedschaft bereits beschlossen. Damit liegt sie auf der gleichen Linie wie die Opposition (CDU).Zum Jahreswechsel 2012/13 wird ein Flyer herausgegeben (1, 2), der diese Kammer bewerben soll. Dieser Flyer, in Zusammenarbeit mir dem »Dachverband der Pflegeorganisationen in Rheinland-Pfalz« (DPO) und dem (selbst benannten) »Deutschen Pflegerat« erstellt, beschreibt die künftigen Aufgaben einer solchen Kammer. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass kammerkritische Organisationen wie z.B. die Gewerkschaft verdi in diesem Flyer keinen Eingang finden. Mit Unterstützung einer Werbeagentur wurde ein Prospekt geschaffen, der einseitig die Interessen der Politik und der an Pflegekammern interessierten Personen unterstützt. Gegenüber dem bffk e.V. erklärte man, die Kammerkritiker müssen sich selbst um eine entsprechende Kampagne kümmern. Kritisch muss man hier die Tatsache betrachten, dass die Landesregierung, mit Unterstützung der Opposition, für ihre einseitige Aktion Steuergelder verwendet, und diese eben nicht für die echte Ermittlung eines demokratischen Meinungsbildes der Betroffenen nutzt.

Bezeichnenderweise konnten die Fragen »Wer der Pflegerat ist, wie viele Einzelpersonen er vertritt und warum die meisten am Menschen arbeitenden Pflegekräfte diese Einrichtung nicht einmal kennen.« von den Vertretern der Landesregierung nicht beantwortet werden. Auch hier lässt dies nur den Schluss zu, dass man an dem imposant klingenden Namen mehr Interesse hat, als an der eigentlichen Organisation.

Die Landesregierung plant im Frühjahr eine Abstimmung zum Thema »Einrichtung einer Pflegekammer« unter den Pflegekräften. Da jedoch ein umständliches Registrierungsverfahren vorangestellt wird und eine Bestätigung des Arbeitgebers verlangt wird, darf man ein Interesse an einem echten Meinungsbild bezweifeln. Die Zuweisung zu einer Kammer ist eine Sache von der man persönlich betroffen ist, unabhängig von einem Arbeitsverhältnis in diesem Beruf. Die Vertreter der Landesregierung bestätigten uns gegenüber, dass man weder an ein Ergebnis, noch an ein Quorum gebunden sei. Eine Aussage, die diese Abstimmung im Vorfeld endgültig zur Farce verkommen lässt, da die Einrichtung ja bereits politisch beschlossen ist.

Wie man sicherstellt, dass alle Pflegekräfte von dieser Abstimmung erfahren um von ihrem demokratischen Recht zur Abstimmung Gebrauch machen zu können, konnten wir nicht klären. Auch in Rheinland-Pfalz gibt es viele Betroffene, die derzeit nicht in der Pflege arbeiten oder in einem anderen Beruf tätig sind.