Bundesverband für freie Kammern e.V. Beitragsbescheide der IHK Erfurt rechtswidrig – IHK muss Bescheide in der Gesamthöhe von 150.000 Euro aufheben

11.04.2021

IHK Erfurt muss auf fast 150.000 Euro Beiträge verzichten Es hat ein paar Jahre gedauert. Und von wirklicher Einsicht kann auch keine Rede sein. Tatsächlich aber hat sich die IHK Erfurt nach jahrelangen Widerspruchs- und Klageverfahren nun gezwungen gesehen hat, bei nur einem einzigen Mitglied des bffk auf Beitragsforderungen in Höhen von rd. 150.000,00 Euro zu verzichten. Betroffen sind die Jahre 2011 bis 2020. Aus Sicht des bffk dauert die Praxis der rechtswidrigen Vermögensbildung in Millionenhöhe aber nach wie vor an, sodass auch die Beitragsbescheide für das Jahr 2021 angreifbar sind.
Da die IHK zwar gegenüber dem bffk-Mitglied nun alle angegriffenen Bescheide aufgehoben hat, aber gleichzeitig für die gleichen Beitragsjahre bei der Masse ihrer Mitglieder weiter Beiträge für diese Wirtschaftsjahre. die von den Hintergründen nichts wissen, weiter abkassiert, kann von wirklicher Einsicht keine Rede sein. Diese Praxis ist aus Sicht des bffk nahezu kriminell. Auf keinen Fall ist ein solches Vorgehen mit dem Anspruch und gesetzlichen Auftrag der IHK, Sitte und Anstand ehrbarer Kaufleute zu wahren, vereinbar.