Bundesverband für freie Kammern e.V. Nächste gerichtliche Niederlage belegt Skrupellosigkeit der Pflegekammer Rheinland-Pfalz

16.04.2024

Nächste gerichtliche Niederlage belegt Skrupellosigkeit der Pflegekammer Rheinland-Pfalz 

 

Als bffk-Mitglied Sybille Wolf Ende März 2024 ihre nächste Klage gegen die Beitragsveranlagung für das Jahr 2023 durch die Pflegekammer Rheinland-Pfalz einreichte - das Klageverfahren gegen die Beitragsveranlagung für das Jahr 2022 hatte sie schon im Frühjahr 2023 gewonnen - war der Ausgang des Verfahrens klar. Das konnte die Pflegekammer nicht gewinnen und die Kammerfunktionäre wissen das auch ganz genau. Denn mittlerweile hat die Kammer in allen vom bffk und einem kooperierenden Anwalt geführten Verfahren zur Beitragsveranlagung der Jahre 2016 bis 2023 verloren oder aufgegeben. Das Ergebnis war also absehbar.

Zur Verteidigung der Beitragsveranlagung 2022 beauftragte die Pflegekammer noch eine teure Anwaltskanzlei, die über viele Seiten das Handeln der Mainzer Kammerfunktionäre zu rechtfertigen versuchte. Als dann aber der Tag der mündlichen Verhandlung näher rückte, verließ die Kammer der Mut. Genau eine Woche vor dem Termin wurde der Bescheid dann nämlich aufgehoben. Zuvor hette die Pflegekammer den Widerspruchsbescheid sogar noch mit einer Gebühr von 100 Euro belegt. 

Diesmal aber dauerte der Rechtsstreit nicht lange. Am 20. März 2024 wurde die Klage erhoben. Unter dem Datum vom 11. April 2024 erging der Aufhebungsbescheid. Ein Blick auf den zeitlichen Ablauf entlarvt indes die Skrupellosigkeit der Kammerfunktionäre in der Mainzer Pflegekammer.

  • Der Beitragsbescheid erging am 09. Dezember 2022. 
  • Widerspruch wurde am 19. Dezember 2022 erhoben. 
  • Eine Bearbeitung erfolgte nie. 
  • Stattdessen schickte die Pflegekammer am 07. März 2023 eine Mahnung. 

Als dann - wegen der fehlenden Entscheidung über den Widerspruch - Klage erhoben wurde, erfolgte das schnelle Einknicken der Pflegekammer. Die Kammerfunktionäre wissen also ganz genau, dass ihre Wirtschaftsplanung rechtswidrig ist und einer gerichtlichen Überprüpfung nicht standhält. Dennoch werden ungerührt vorsätzlich rechtswidrige Bescheide verschickt, es werden Mahnunge verschickt, Widerspruchsverfahren werden verzögert, um überall dort, wo es keinen Widerstand gibt, abzukassieren. Völlig unabhängig von der Frage wie man sich zum Kammerzwang positioniert. Ein solches Verhalten ist einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts nicht würdig. Schon gar nicht einer Körperschaft, die sich der Interessenvertretung ihrer Mitglieder rühmt.