Bundesverband für freie Kammern e.V. IHK Berlin muss Wahlergebnisse veröffentlichen

15.05.2013

IHK Berlin muss Wahlergebnisse veröffentlichen                      (15. 05. 2013)

Lange hat sich die IHK Berlin gegen eine Veröffentlichung ihrer Wahlergebnisse gewehrt. Das, was in einer demokratischen Gesellschaft völlig normal ist, ist den Kammern eben völlig fremd. Selbst als der bffk mit Unterstützung aus Quellen der Kammer die Ergebnisse recherchierte und veröffentlichte, wurde von seiten der IHK offiziell weiter gemauert. Statt nun das Selbstverständliche zu vollziehen und die Ergebnisse auch auf der Internetseite der IHK zugänglich zu machen, mobilisierte die IHK den Berliner Datenschutzbeauftragten gegen den bffk. Der habe mit der Veröffentlichung der Wahlergebnisse die Persönlichkeitsrechte der Kandidatinnen und Kandidaten verletzt.

Auch auf eine Klage hat man es ankommen lassen. Wo es an demokratischem Anstand in der Kammer des amtierenden DIHK-Präsidenten mangelt, fehlt es nicht an Geld für so sinnlose juristische Kapriolen. Bezahlen müssen ohnehin die Zwangsmitglieder. Nun hat das Verwaltungsgericht Berlin nach Informationen des bffk heute die IHK dazu verurteilt, die Wahlergebnisse zu veröffentlichen. Man darf gespannt sein, ob man bei der IHK (und nicht nur in Berlin) die Lektion jetzt gelernt hat, oder ob die Funktionäre mit dem Geld der Zwangsmitglieder dieses absurde Theater vor Gericht fortsetzen.