Bundesverband für freie Kammern e.V. Beitragsbescheide 2017

04.05.2017

Beitragsbescheide 2017 kritisch prüfen - der bffk unterstützt bei Widerspruch und Klage

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom Dezember 2015 zur rechtswidrigen Vermögensbildung sind im Jahr 2016 mit Unterstützung des bffk bundesweit über 300 Widerspruchs- und Klageverfahren auf den Weg gebracht worden. Auch wenn sich die Kammern überwiegend juristisch wehren, konnten an vielen Orten entweder durch Urteile, Vergleiche oder ein Nachgeben der Kammern nach Klageerhebung Erfolge verzeichnet werden.

Gleichzeitig ist zu beobachten, dass viele Kammern tatsächlich ihre Rücklagen wirklich abbauen. So hat z.B. die IHK Berlin im Sommer 2016 immerhin sage und schreibe 13 Millionen Euro für das Jahr 2012 an die Mitglieder erstattet. Dass die IHK Ostwestfalen (Bielefeld) ihre Ausgleichsrücklage nun auf 7,5 Prozent bezogen auf den Jahresaufwand gesenkt hat, ist ebenfalls ein deutliches Signal. Bundesweit meinen hier etliche IHKn immer noch Rücklagen von teils über 40 Prozent rechtfertigen zu müssen.

Es gilt also, die Bescheide für das Jahr 2017 kritisch zu prüfen. Soweit hier noch Altjahre abgerechnet werden, sind die Chancen auf eine Abwehr noch besonders hoch. Aber in etlichen Kammern muss aus Sicht des bffk auch für das Jahr 2017 noch eine erheblich überzogene Vermögensbildung festgestellt werden. SPRECHEN SIE UNS AN!!