Bundesverband für freie Kammern e.V. Gerichtlicher „Wink mit dem Zaunpfahl“ für die HWK Ostwestfalen/Bielefeld

17.07.2020

Gerichtlicher „Wink mit dem Zaunpfahl“ für die HWK Ostwestfalen/BielefeldSchon seit Jahren wehrt sich ein bffk-Mitglied gegen die Beitragsveranlagung durch die HWK Ostwestfalen/Bielefeld. Seit dem Jahr 2016 klagt der Kollege mit Unterstützung des bffk gegen jeden Beitragsbescheid der HWK vor dem VG Minden. Dabei gehört das VG Minden traditionell zu den Verwaltungsgerichten, in denen es die Klagen gegen Beitragsbescheide von IHKn oder HWKn eher schwer hatten. Von Minden führte der Weg regelmäßig zum Oberverwaltungsgericht in NRW. Erst dort gab es dann die gewünschten Erfolge.
Nun aber dreht sich der Wind. Nach den aktuellen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes erhielt die HWK Ostwestfalen/Bielefeld jetzt vom Verwaltungsgericht deutliche Hinweise zu den Verfahren aus 2016 und 2017. Danach hält das Gericht nach „derzeitiger Sicht“ die Beitragsbescheid für rechtswidrig, weil die gebildeten Rücklagen einerseits zu hoch und andererseits unter Verletzung des Gebotes der Schätzgenauigkeit gebildet wurden. Das Gericht fragt daher bei der HWK Ostwestfalen/Bielefeld an, ob diese vor diesem Hintergrund die beklagten Bescheide nicht lieber aufheben möchte.