Bundesverband für freie Kammern e.V. Öffentlichkeitsarbeit der Handwerkskammer Frankfurt in Teilen rechtswidrig

27.02.2020

Öffentlichkeitsarbeit der Handwerkskammer Frankfurt in Teilen rechtswidrigEinen ersten Teilerfolg konnte bffk-Vorstand J.G. Leblang heute vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt gegen die Handwerkskammer verbuchen. Leblang hatte gegen insgesamt vier Pressemitteilungen der Handwerkskammer geklagt, die aus seiner Sicht den Rahmen einer zulässigen Öffentlichkeitsarbeit deutlich überschritten hatten. Er berief sich dabei auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes, in denen für eine solche Öffentlichkeitsarbeit eine Verpflichtung zur Sachlichkeit, zu höchstmöglicher Objektivität und das Verbot von auf emotionalisierte Konfliktaustragung angelegte Aussagen hervorgehoben wurden. All dies hatte die Handwerkskammer Frankfurt aus Sicht des bffk-Vorstandes im Zusammenhang mit der Debatte um CO2-Reduzierung und Fahrverboten missachtet. So wurden vom Präsidenten ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Luftreinhaltung als „Schlag ins Gesicht" bezeichnet, in den Pressemitteilungen war von „willkürlichen Obergrenzen“ , „willkürlichen Tempoversuchen“ und von Verkehrsversuchen „an allen Ecken und Enden“ die Rede. Mehrfach musste die Vokabel „katastrophal“ bzw. „Katastrophe“ herhalten, um die Wirkung der Pressemitteilungen zu befeuern und der HWK-Präsident fühlte sich sowohl als Verkehrsexperte berufen, der über die Ursachen von Staubildung urteilen kann, als auch als Sprecher nicht nur des Handwerks, der Handwerkskammer, sondern auch gleich noch für „die Region“ und „die Bevölkerung“. Hinsichtlich der drastischsten Pressemitteilung lenkte die Handwerkskammer in dem Klageverfahren nun ein und verpflichtete sich, dies in dieser Form nicht zu wiederholen. Bei einer zweiten Pressemitteilung hatte bffk-Vorstand Leblang mit seiner Klage heute Erfolg. Zwei weitere Pressemitteilungen ließ das Verwaltungsgericht unbeanstandet. Ein erster Teilerfolg lässt sich somit verbuchen. Da das Verwaltungsgericht die Berufung zugelassen hat, wird dieses Verfahren voraussichtlich noch weitere Instanzen beschäftigen. Denn statt Einsicht gibt es bei der Kammer Geld..... für Anwalt und Prozesskosten. Zahlen müssen ja nicht die Funktionäre, sondern die Mitglieder.