Bundesverband für freie Kammern e.V. Wahl in der Pflegekammer Niedersachsen – verschiedene Angaben zur Anzahl der Wahlberechtigten

05.08.2019

Wahl in der Pflegekammer Niedersachsen – verschiedene Angaben zur Anzahl der Wahlberechtigten

Frei, geheim und gleich..... so sollen die ersten Wahlen in der Pflegekammer Niedersachsen stattgefunden haben. Tatsächlich entzündete sich um die Wahlen zur Kammerversammlung frühzeitig Streit. Kritik gab es daran, dass mit dem frühen Schließen des Wählerverzeichnisses zehntausende Zwangsmitglieder von den Wahlen ausgeschlossen wurden (ca. 40.000). Kritik gab es an den hohen Hürden für die Kandidaturen (40 Unterstützungsunterschriften je Wahlvorschlag), die zusammen mit dem Listenwahlrecht zu einer klaren Bevorzugung institutioneller Kandidaturen von Verbänden und Gewerkschaften führten. Einzelkandidaturen waren völlig chancenlos. Mit der Veröffentlichung des Tätigkeitsberichtes der Pflegekammer werden nun erhebliche Zweifel daran genährt, dass es bei der Feststellung der Zahl der Wahlberechtigten und der abgegebenen Stimmen mit rechten Dingen zuging. Drei unterschiedliche Zahlen kursieren dazu:


Die Abweichungen sind erheblich. Denn selbst die auf den ersten Blick geringfügige Abweichung von 143 Wahlberechtigten zwischen der Angabe im Wahlergebnis und der vom Wahlleiter veröffentlichten Zahl könnte beim Blick auf die Einzelwahlergebnisse zu Veränderungen geführt haben. Erklären können oder wollen weder die Pflegekammer noch der Wahlleiter diese Differenz in nachvollziehbarer Weise. Viel fragwürdiger ist aber der Umstand, dass im Tätigkeitsbericht die Zahl der Wahlberechtigten mit  44.459 bei „Schließung der Wählerverzeichnisse“ angegeben wird. Dies entspricht auch ziemlich genau der im Tätigkeitsbericht angegebenen Zahlen über die Herausgabe von Mitgliedsausweisen (siehe Seite 134). Die große Frage lautet nun: Wie kamen nach Schließung der Wählerverzeichnisse noch weitere rd. 2.000 Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis? Wo kamen diese Wahlberechtigten her? Und wann wurden sie in das Wählerverzeichnis eingefügt?
Der bffk hat natürlich die Pflegekammer Niedersachsen zu diesen Diskrepanzen befragt. Statt einer Aufklärung teilt die Pflegekammer dazu heute nach 4 Stunden Bedenkzeit mit: „die Wahlen zur ersten Kammerversammlung wurden durch Herrn Prof. XXXX als Wahlleiter begleitet. Ich habe Ihre Anfrage an ihn weitergeleitet. Ich kann Ihnen leider noch nicht sagen, wann wir eine Antwort von ihm bekommen.“ Die telefonische Nachfrage beim Wahlleiter ergab indes, dass diesem eine solche Anfrage der Pflegekammer tatsächlich nicht vorlag. 

Das Vertrauen in die sorgfältige und akkurate Durchführung von Wahlen ist das Fundament der demokratischen Gesellschaft. Auf einem solchen Fundament steht die Pflegekammer Niedersachsen so sicher nicht.

Anmerkung 06. August 2019 - 19:15 Uhr

In einer ersten Version unseres Artikels war die Zahl der Wahlberechtigten gemäß der offiziellen Wahlbekanntmachung aufgrund eines von uns zu verantwortenden Zahlendrehers, auf den uns die Pflegekammer und der Wahlleiter in mittlerweile vorliegenden Stellungnahmen hingewiesen haben, mit 46.472 angegeben. In dem Zusammenhang hatten wir auch die von der Pflegekammer vorgenommene Rundung auf 46.700 Wahlberechtigte in Frage gestellt, die jetzt natürlich nachvollziehbar ist.

Keine nachvollziehbare Erklärung gibt es seitens der Pflegekammer und des Wahlleiters hinsichtlich der Abweichung zwischen der Angabe im offiziellen Ergebnis und der Veröffentlichung des Wahlleiters (Differenz von immerhin 143 Wahlberechtigten). Hinsichtlich des Anstiegs von 44.459 Wahlberechtigten mit „Schließung der Wählerverzeichnisse“  auf 46.742 (oder 46.599) Wahlberechtigte beruft man sich auf die Anwendung von § 8 Abs. 4 der Wahlordnung, wonach Korrekturen des Wählerverzeichnisses bis zur Versendung der Wahlunterlagen zulässig waren.