Bundesverband für freie Kammern e.V. IHK beaufsichtigt sich selbst

08.11.2010

IHK beaufsichtigt sich selbst – Saarbrücker IHK-Hauptgeschäftsführer soll Wirtschaftsminister werden

In der Rubrik „Wer mit Wem  (die Bewohnerinnen und Bewohner von Kammerland) auf bffk.de haben wir die diversen personellen Verbindungen und Verflechtungen auch zwischen den Kammern und den Wirtschaftsministerien dokumentiert.


Die Theorie ist, dass die Wirtschaftsministerien die Rechtsaufsicht über die Kammern führen sollen. Das ist wenig genug, bedeutet Rechtsaufsicht doch ein höchst schwaches Instrument. Im Kommentar von Frenzel/Jäkel/Junge liest sich das so: „Die Aufsichtsbehörde kann also nicht in den Gestaltungsspielraum und das Ermessen der Kammerorgane eingreifen, weder durch vorherige Anweisungen noch durch nachträgliche Beanstandungen“ (Frenzel/Jäkel/Junge, 7.Auflage, S. 440, Rd 4). Nun soll man sicher nicht alles glauben, was die kämmerlichen Rechstkommentatoren so aufschreiben. Aber sicher und unumstritten ist, dass die Rechtsaufsicht gegenüber einer Fachaufsicht ein Instrument ist, welches nicht den notwendigen demokratisch legitimierten Durchgriff des Staates auf öffentliche Organe sicher stellt.

Aber selbst dieses schwache Aufsichtsinstrument wird noch dadurch ausgehöhlt, dass verschiedentlich ein munterer personeller Wechsel zwischen den Kammern und den Ministerien zu verzeichnen ist. Ganz aktuell ist der Hauptgeschäftsführer der IHK-Saarland als neuer saarländischer Wirtschaftsminister im Gespräch. Wie soll, wie kann man ernsthaft erwarten und glauben, hier könnte dann tatsächlich ein ggf. auch Konflikt bereite Rechtsaufsicht geführt werden.
Gleiches gilt für NRW, wo aus der Hauptgeschäftsführerin der IHK Münster (1990 – 1995) die Wirtschaftsministerin Thoben  (2005 – 2010) wurde. Oder noch krasser in Kiel, wo Jörn Biel zunächst als stellvertretender später als Hauptgeschäftsführer der IHK Kiel wirkte (1987 – 2009), um dann ebenfalls Wirtschaftsminister von Schleswig-Holstein zu werden. Dort hielt es ihn aber nur 7 Monate, bevor er wieder auf seinen Posten als Hauptgeschäftsführer in Kiel zurückzog. Es kann kein Zufall sein, dass gerade der Rechnungshof des Landes Schleswig-Holstein der Rechtsaufsicht im Wirtschaftsministerium im Jahr 2001 ein denkbar schlechtes Zeugnis ausstellte. Verwiesen sei hierbei noch auf die Herren Karan (Wirtschaftssenator in Hamburg und der IHK über die dortige Buisness-School eng verbunden) und Krüger (Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus und ehedem Staatssekretär im Wirtschaftsministerium/Brandenburg von 2004 bis 2008).

Wer tatsächlich eine Aufsicht über die Kammer bejaht, der kommt an der Einsicht, dass es einer Fachaufsicht bedarf ohnehin nicht vorbei. Dass es eine strikte personelle Trennung zwischen Kontrolleuren und Kontrollierten braucht, ist eine Selbstverständlichkeit, die in einem Land wie Deutschland, in welchem gerne herablassend über andere Länder von „Bananenrepubliken“ gesprochen wird, leider nicht selbstverständlich ist.