Bundesverband für freie Kammern e.V. IHK Stuttgart unbelehrbar

04.11.2010

IHK Stuttgart unbelehrbar – Demokratieverständnis wie in der Steinzeit

Ja, die Stuttgarter IHK hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23.06.2010 zur Kenntnis genommen. Dies immerhin ist die positive Nachricht. Jetzt müssen die Stuttgarter Kammer-(Selbst)-Herrlichen dieses Urteil noch verstehen und ernst nehmen. Dass das noch ein weiter Weg ist, das macht der Stuttgarter Hauptgeschäftsführer, Andreas Richter, in seinem neuesten Editorial in der Kammerzeitung deutlich.
Da schreibt er, das Bundesverwaltungsgericht habe geurteilt, die Vollversammlung sei „das Maß aller Dinge“.  Und er wiederholt erneut das Märchen von den freien demokratischen Wahlen.

Die Realität ist eine andere.

  • Auch in Stuttgart haben fast alle Kandidatinnen und Kandidaten bei der letzten Wahl ohne jede inhaltliche Positionierung kandidiert. Zum Wesen einer demokratischen Wahl gehört aber, dass die zu Wählenden vor der Wahl preisgeben, wofür sie gewählt werden (wollen).
  • Auch in Stuttgart war die Wahlbeteiligung so katastrophal, dass man sich bis heute nicht traut, die Zahlen zu veröffentlichen.
  • Auch in Stuttgart wird nach einem Zensuswahlrecht gewählt, welches das demokratische Prinzip, dass jede abgegebene Stimme das gleiche Gewicht haben muss, mit Füßen tritt.
  • Das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich geurteilt, dass die Kammern sich sachlich und zurückhaltend zu äußern haben. Und dass sie ggf. auch Minderheitenvoten der Mitglieder darzustellen haben. All dies beachtet die Stuttgarter IHK in ihren Veröffentlichungen nicht. Welchen Sinn hat das Pro-S21-Transparent am IHK-Gebäude, wenn nicht das Wecken von Emotion für das Projekt.
  • Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass die Vollversammlung einer IHK das Gesamtinteresse „zu ermitteln“ habe. Wer das gleichsetzt mit einem Beschluss der Vollversammlung will nicht verstehen, dass die Ermittlung des Gesamtinteresses ein mühsamer, ein demokratischer Prozess ist. Zitat Bundesverwaltungsgericht: das ".... Gesamtinteresse ihrer Mitglieder muss unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend ermittelt werden. Es ist ein gewichtetes Ergebnis und damit weder eine Summe oder Potenzierung der Einzelinteressen noch ihr kleinster gemeinsamer Nenner."

Nein, sie haben es noch nicht begriffen, weil sie es nicht begreifen wollen. Sich an das Urteil zu halten, bedeutet weniger laut, weniger Einmischung, weniger..... . Weniger kennen unsere Kammerfunktionäre aber nicht.