Bundesverband für freie Kammern e.V. Die Kammern und die Corona-Krise - Blick auf einen Flickenteppich

15.05.2020

Die Kammern und die Corona-Krise - Blick auf einen Flickenteppich

 

Der bffk hat sich in den letzten Tagen bemüht, einen Überblick zu gewinnen wie sich die (Wirtschafts-)Kammern in diesen besonderen Zeiten der Corona-Krise ihren Mitgliedern präsentieren. Der Hauptaugenmerk lag dabei auf der Frage, ob und wie die Krise die Beitragserhebung der Kammern beeinflusst. Aber auch auf wahrnehmbare vermehrte Service-Anstrengungen haben wir geachtet.

Höchst bemerkenswert dürfte der Corona-Hilfsfonds der Münchener Rechtsanwaltskammer sein, der mit sage und schreibe 1 Millionen Euro dotiert ist. Dass es insbesondere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in diesen Zeiten besonders schwer haben, war so nicht bekannt.

Ob die Zahlen die aus der Bergischen IHK (Wuppertal-Solingen-Remscheid) hinsichtlich der Inanspruchnahme zusätzlicher Serviceangebote für die gesamte Kammerorganisation repräsentativ sind, ist nicht bekannt. Sie dürften aber typisch für tatsächlich aktive Kammern sind. In Wuppertal wurden jedenfalls bisher beachtliche rund 4000 Anrufe auf der eigens eingerichteten Hotline registriert. Der Traffic auf der Internetseite stieg um rund 30 Prozent.

Dass in Baden-Württemberg die Industrie- und Handelskammern den Auftrag für die Entgegennahme der Anträge auf staatliche Hilfsgelder bekamen, führte vor Ort zu geteilten Reaktionen. Einerseits haben die Kammern damit eine Aufgabe übernommen, die gut zu einer wirtschaftlichen Selbstverwaltung passt. Andererseits gibt es ebenso Bedenken im Hinblick auf den Umgang mit den höchst sensiblen Daten, die nun auch im Zugriff der Kammern liegen. Vergleichbare Sorgen bestehen auch dort, wo Pflegekammern zur freiwilligen Meldung ehemaliger Pflegekräfte aufgerufen haben, die nicht mehr in der Pflege tätig sind, sich aber ggf. zur Abdeckung von Engpässen in der Krisensituation zur Verfügung stellen. Die Pflegekammer in Niedersachsen hat erklärt, diese Menschen müssten nicht mit einer Verkammerung rechnen. Das ist ein freundliches Wort. Im Gesetz steht etwas anderes und die Praxis der Pflegekammer war auch eine deutlich andere - nämlich die einer aggressiven Mitgliederakquise.

 

Beim Thema Beitragserhebung ist es dann endgültig der unübersichtliche Flickenteppich, den die Kammern in Deutschland auch bei anderen Themen zeigen. Da sind die Kammern, die den eigenen Mitgliedern die Anteilnahme aussprechen, um ihnen dabei gleichzeitig aber ungeniert in die Taschen zu greifen (z.B. HWK Ulm). Wenn dies mit dem Versprechen verbunden wird, wie bereits in der Vergangenheit kulante Lösungen für Betriebe in Not zu finden, so hinterlässt dies einen schalen Beigeschmack. Denn insbesondere die HWK Ulm war in der Vergangenheit beim bffk für ihr Entgegekommen nicht auffällig geworden. Und da gibt es Kammern, die eine Beitragsveranlagung zunächst ausgesetzt haben (z.B. HWK Düsseldorf oder IHK Bochum). Die Bochumer IHK bewies dabei, wie man auch im Guten schlimm wurschteln kann. Die Versendung der Beitragsbescheide ließ sich dort aus technischen Gründen nicht stoppen und so erhielten die Mitglieder der IHK Bochum die üblichen Frühjahrsgrüße (Beitragsbescheide). Dann aber reagierte die Kammer rasch und schickte allen Mitgliedern einen wirklich freundlichen Brief, in dem unter Bezugnahme auf die Krise dazu ermuntert wurde, die Beitragsbescheide zu ignorieren. Rechtlich notwendig wäre eine Aufhebung der Bescheide gewesen. Denn nach einem Monat des Ignorierens ist ein solcher Bescheid rechtskräftig. Und auch die Bochumer IHK dürfte - unabhängig von Corona - sowieso keine Beiträge erheben, weil sie auf einem rechtswidrig zusammengetragenen Millionenvermögen sitzt.

 

Nachfolgend haben wir - jeweils getrennt für IHKn und HWKn - Übersichten zusammengestellt, mit dem, was auf den Internetseiten der Kammern aufzufinden war.

 

Link zur Übersicht bei den HWKn

Link zur Übersicht bei den IHKn