Bundesverband für freie Kammern e.V. Hauptamt und Rechtsaufsicht sabotieren Satzungsreform in der Handelskammer Hamburg

08.05.2020

Hauptamt und Rechtsaufsicht sabotieren Satzungsreform in der Handelskammer HamburgViel Kritik haben die „Kammerrebellen“ in der Handelskammer Hamburg für ihre Performance während der letzten drei Jahre einstecken müssen. Das meiste davon war wohl berechtigt. Denn mit der überwältigenden Mehrheit der 55 von 58 Mandaten wussten sie am Ende wenig anzufangen. Zu den wenigen Pluspunkten der mittlerweile beendeten Wahlperiode gehörte aber eine Satzungsreform, in die einige Mitglieder erst fachlich richtig Herzblut investierten, um dann erfolgreich zum Ende der Wahlperiode in dem da schon völlig verstrittenen Bündnis eine Mehrheit zu organisieren. Das Ergebnis kann sich durchaus sehen lassen.
An erster Stelle steht dabein, dass die neue Satzung den normalen Mitgliedern die Tür zur Mitwirkung weit aufgestoßen hat. So sollen IHK-Mitglieder in zwei der zehn jährlichen Sitzungen ein Rederecht unter der Überschrift „Aus der Mitte der Mitgliedschaft“ erhalten. Zudem sollen auch normale IHK-Mitglieder Antragsrechte erhalten. Voraussetzung dafür ist nur die Unterstützung von mindestens zehn Kammermitgliedern aus drei unterschiedlichen Wahlgruppen für einen solchen Antrag. Eine solche Mitgliederbeteiligung ist bundesweit einmalig und für die hierarchisch organisierten IHKn, in denen schon die Antragstellung einzelner Vollversammlungsmitglieder als verhaltensauffällig gilt, eine epochale Veränderung. Bemerkenswert ist dabei aber, dass die Hamburger Reformer damit eine Überlegung in die Tat umgesetzt haben, die ausgerechnet der ehemalige Hamburger Hauptgeschäftsführer Schmidt-Trenz schon im Jahr 2002 in einem Vortrag geäußert hatte. In einem Workshop auf einer Tagung der IHK-Geschäftsführer-Vereinigung trug er vor:Die lebendige Kraft der Selbstverwaltung beruht dabei wiederum auf dem Prinzip, dass die Betroffenen zu Beteiligten gemacht werden.“Und so stellte er konsequenterweise die Frage:„In welcher Form machen wir denn - insbesondere bei der Gesamtinteressenvertretung - die Betroffenen zu Beteiligten?“ Dann hat dieser Kammer-Dinosaurier dem eine klare Forderung folgen lassen: „Wir brauchen einen Qualitätsstandard Gesamtinteressen-Vertretung, in dem geschrieben steht, was es konkret heißt, Betroffene zu Beteiligten zu machen.“Schmidt-Trenz selbst aber, der damit zufrieden war, mit seinem Professorentitel geschmückt schöne Reden zu halten und sich ansonsten die Taschen vollzustopfen, ließ dieser durchaus interessanten Einsicht keine Taten folgen. Das blieb 17 Jahre später den sogenannten „Kammerrebellen“ überlassen, die mit den neuen Satzungsbestimmungen genau dieser Forderung folgten und in die Satzung schrieben wie IHK-Mitglieder (Betroffene) in der Selbstverwaltung zu Beteiligten werden können. Diese Reform wird nun vom Hauptamt und der Rechtsaufsicht sabotiert. Zunächst brauchte das Hauptamt der IHK Hamburg satte vier Wochen, um die geänderte Satzung zur Genehmigung einzureichen. Die Rechtsaufsicht wiederum ließ das dann nochmal fast drei Monate liegen, um dann schwerwiegende Bedenken zu äußern. Die vorgesehene Beteiligung der Mitglieder sei „im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit und Effektivität des Plenums rechtlich zweifelhaft“ steht in der Beschlussvorlage zur Sitzung des Plenums vom gestrigen Tage.  Neben der massiven zeitlichen Verschleppung, die nun dem neu gewählten Plenum die Möglichkeit geben sollte, die Reform wieder zu streichen, ist hier vor allem bemerkenswert, dass sich die Rechtsaufsicht in die Autonomie der Selbstverwaltung einmischt. Und das Kammerestablishment, das sich ansonsten jede Einmischung verbittet, unterwirft sich geradezu begeistert, weil es an Demokratie und Mitgliederbeteiligung tatsächlich überhaupt kein Interesse hat. Seitens der Rechtsaufsicht scheint mittlerweile jede Scham gefallen. Während noch alle kritischen Beschwerden zu überhöhten Gehältern, unzulässigen öffentlichen Äußerungen und und und.... in den letzten Jahren von der beim Wirtschaftssenator ansässigen Behörde beiseite gewischt wurden, erfolgt hier plötzlich eine massive Intervention. Welches Recht genau verletzt sein soll, wenn die Handelskammer Hamburg nun mehr Demokratie wagen will, wird niemand erklären können. Denn tatsächlich ist eine solche Form der Beteiligung durch den weiten Spielraum der Selbstverwaltung ausdrücklich gedeckt. Ganz offensichtlich ist dies ein abgekartetes Spiel zwischen den Kammer-Dinosauriern und der Rechtsaufsicht, die in Kumpanei vereint, einen wesentlichen Baustein der Satzungsreform verhindern wollen. Im ersten Anlauf ist dieser Versuch nun gescheitert. Im gestrigen Plenum sollte der diesbezügliche Satzungsbeschluss der  Reformer vom Dezember 2019 zurückgenommen worden. Stattdessen wurde über den Tagungsordnungspunkt dann aber nicht entschieden. U.a. nachdem der Justiziar der Handelskammer zugeben musste, dass die rechtlichen Bedenken der Rechtsaufsicht noch nicht einmal schriftlich geäußert worden sind.