Bundesverband für freie Kammern e.V. IHK Bonn hebt Beitragsbescheide sogar für das Jahr 2020 auf

23.12.2020

IHK Bonn hebt Beitragsbescheide sogar für das Jahr 2020 auf Nun hat es auch die IHK Bonn/Rhein-Sieg begriffen. Kurz vor Weihnachten „hagelt“ es Aufhebungsbescheide zugunsten von bffk-Mitgliedern, die sich mit Klagen gegen die Beitragsveranlagung der IHK gewehrt haben. Aufgehoben werden dabei nicht nur Bescheide, in denen Beiträge vergangener Jahre abgerechnet wurden. Nein, die IHK Bonn nimmt auch die vorläufigen Bescheide für das Jahr 2020 zurück, mit denen erst im März 2020 ungeachtet der deutlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes die Mitgliedschaft weiter zur Kasse gebeten wurde.
So erfreulich diese Entwicklung für alle vom bffk unterstützten Kläger ist, so ärgerlich ist die Masche, mit der auch die IHK Bonn/Rhein-Sieg die Masse der Zwangsmitglieder rechtswidrig zur Kasse gebeten hat, um jetzt in ein paar Einzelfällen einzulenken. Im juristischen Sinne ist das wohl nicht kriminell. Sicher aber hat eine solche skrupellose Abzocke unwissender Mitglieder nichts mit dem Anspruch und dem gesetzlichen Auftrag, Sitte und Anstand ehrbarer Kaufleute zu wahren, gemein.

Die nun erfolgte Beitragsaufhebung ist das viel zu späte Eingeständnis, dass die rechtswidrige Anhäufung eines Millionenvermögens aus Mitgliedsbeiträgen auch im Jahr 2020 noch bestanden hat.