Bundesverband für freie Kammern e.V. Absurde Bilanzmanipulationen in der Pleite-IHK Wuppertal

05.06.2021

Absurde Bilanzmanipulationen in der Pleite-IHK Wuppertal

 

Begonnen hat die Bergische IHK Wuppertal-Remscheid-Solingen ihre wüste Bilanzmanipulation zum 31. Dezember 2015. Unter dem Eindruck der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes sah sich die IHK zum Handeln gezwungen. Erfreulicherweise entschied man sich zur vollständigen Auflösung der Ausgleichsrücklage. Allerdings wurden gleichzeitig ohne Not auch die Pensionsverpflichtungen – auf einen Schlag gut 16 Millionen – in die Bilanz eingestellt. Dies führte zu einer bis heute andauernden Überschuldung. Genau diese Verschuldung aber wird durch eine geradezu dreiste Bilanzmanipulation bis heute beschönigt. Ein vom bffk befragter Steuerberater/Wirtschaftsprüfer kommentierte angesichts der Millionenbeträge, um die es hier geht, trocken: „Wäre das in einer normalen Firma geschehen, die Verantwortlichen würden auf direktem Wege im Gefängnis landen.“ Dies müssen die IHK-Funktionäre in Wuppertal indes nicht fürchten. Denn die Strafvorschriften des § 331 HGB hinsichtlich der Tatbestände der Bilanzfälschung und -manipulation gelten für eine IHK nicht. Eine Gesetzeslücke, in der sich neben der Wuppertaler IHK auch manch andere IHK tummelt.

 

Worum geht es im Einzelnen? Zum 31. Dezember 2015 bilanzierte die IHK Wuppertal für die Pensionen also statt der etwas mehr als 5 Millionen Euro plötzlich knapp 22 Millionen Euro. Glückliche Pensionäre, arme IHK-Mitglieder. Das Eigenkapital war damit nicht nur aufgezehrt, sondern stattdessen mussten fast 10 Millionen Euro als „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ ausgewiesen werden. Gleichzeitig aber geschah ein bilanzielles Wunder. Denn trotz dieses negativen Eigenkapitals tauchte zum selben Stichtag neben der weiter ausgewiesenen Instandhaltungsrücklage noch eine völlig neue Rücklage in Höhe von einer Viertelmillion Euro in der Bilanz auf, die in den nächsten Jahren auch tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Und in den nächsten Jahren wurden anfallende Gewinne oder Defizite munter mit der Bilanzposition „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ verrechnet, die auf diese Weise zu einer heimlichen Ausgleichsrücklage mutierte. Im Jahr 2018 gab es dann noch einmal einen erheblichen Nachschlag in Höhe von rd. 3 Millionen Euro für die darbenden Pensionäre. Aktuell (zum 31. Dezember 2019) beträgt das negative Eigenkapital mehr als 11 Millionen Euro. Rücklagen aber werden nach wie vor in der Bilanz ausgewiesen.

 

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die IHK-Pensionäre bestens versorgt sind. Gleichzeitig ist die IHK nun seit Jahren unter den Augen der Rechtsaufsicht und der Rechnungsprüfung massiv überschuldet. In der Bilanz aber wurde und wird vorgegauckelt, es gäbe aus Rücklagen noch etwas zu verteilen. Vonseiten der Kammern werden ja gerne die Behauptungen bemüht, die Qualität der wirtschaftlichen Selbstverwaltung läge auch darin, dass man besser mit dem Geld umgehen könne als der Staat, und dass deswegen in den Kammern auch mehr und besser bezahlt werden müsse als in den Behörden. Die Verhältnisse in der Bergischen IHK Wuppertal-Remscheid-Solingen erlauben einen sehr realistischen Blick auf eine sehr andere Realität.