Bundesverband für freie Kammern e.V. Informationsmaterial für Personalvertreter zum Thema Pflegekammern

Informationsschreiben für Personalvertreter

Auf dieser Seite stellen wir ein Informationsschreiben für Personalvertreterinnen und Personalvertreter bereit.
Darin haben wir für Sie die wichtigsten Punkte in Bezug auf die geplante Einrichtung von Pflegekammern mit Zwangsmitgliedschaft zusammengefasst. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung. Natürlich freuen wir uns auch über Rückmeldungen aus Ihrem Bereich.


Die Gewerkschaft ver.di hat sich ebenfalls gegen die Einrichtung von Pflegekammern mit Zwang ausgesprochen. Das Schreiben könne Sie unter dem folgenden Link aufrufen:

Interview mit Gerd Dielmann, Fachbereich 3 der ver.di Bundesverwaltung, Bereichsleiter Berufspolitik

Die aktuelle Themenseite zum Thema "Mythos Pflegekammer" von verdi

Verehrte Personalvertreterinnen,
verehrte Personalvertreter,nur sehr wenige Pflegende sind in Deutschland in Berufsverbänden organisiert. Das ist deren freie Entscheidung und deren demokratisches Recht. Genauso wie diese sich für oder gegen die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, Partei o.ä. entscheiden können.Seit einiger Zeit versuchen nun diese Berufsverbände der Pflege (welche kaum mehr als 2-3% der Berufsgruppen repräsentieren) ein für alle Kräfte der Alten- und Krankenpflege gesetzlich verpflichtende Zwangsmitgliedschaft in neu einzurichtenden Pflegekammern durchzusetzen.
Im Prinzip ein gesetzlich vorgeschriebener Berufsverband mit Beitragspflicht und ohne Kündigungsmöglichkeit. Ein »Verband«, der jedoch nicht nur ohne Auftrag die Interessen der tatsächlich in der Pflege Tätigen vertritt, sondern auch direkt oder indirekt durch Kostenträger, Gesundheitspolitiker, Ärzteverbände, Arbeitgeber und die Wirtschaftsunternehmen der Pflege beeinflusst und gesteuert wird. Freiwillig baut die Politik keine Organisation auf, die Forderungen an sie stellen kann. Es sei den, man kann über eine solche Organisation z.B. die Ziele einer Berufsgruppe kontrollieren.Den meisten in der Pflege tätigen sind weder die initiierenden Verbände noch deren Ziele bekannt. Auch wissen die wenigsten überhaupt, dass Kammern geplant sind. Arbeitnehmer, die wir auf das Thema angesprochen haben, unterliegen grundsätzlich dem Irrglauben, es handele sich dann um eine Organisation, die mit einer Gewerkschaft oder anderen Arbeitnehmervertretung vergleichbar wäre.Für die Pflegenden bedeutet das, dann keine freie Entscheidung mehr zu haben, wer ihren Berufsstand gegenüber Politik und anderen Interessengruppen vertritt. Zudem können berufsfremde Interessengruppen wie Ärztekammern, Arbeitgeberverbände, Politiker, Kostenträger usw. massiv die »Meinung und Interessen der Pflegenden« kontrollieren. Die Pflegenden haben dann auch nicht mehr das Recht, sich nicht vertreten zu lassen.Kammern dieser Größenordnung verursachen Kosten im höheren zweistelligen Millionenbereich. Finanziert durch Beiträge, zu deren Zahlung die Pflegenden gesetzlich verpflichtet werden.Der bffk e.V. setzt sich seit vielen Jahren für die Abschaffung von Zwangsmitgliedschaften in Kammern und Verbänden ein. Über Jahrzehnte haben Kammern und Politik ein Netz aus Gesetzen geschaffen, welches eine Befreiung aus den Fängen der Kammern nahezu unmöglich macht. Besonders da die Nutznießer von Kammern (das sind Politik und Kammerangestellte selbst) gemeinsam dieses Netz auf dem Rücken der Betroffenen engmaschig gewebt haben.In einigen Bundesländern laufen sehr aktuelle Bestrebungen zum Aufbau solcher Kammern. Sollte eine solche Kammer in einem Bundesland realisiert werden, wird sehr wahrscheinlich in einem Dominoeffekt ein solches Kammernetz über alle sechzehn Bundesländer gelegt.Für die rund 1,2 Millionen Pflegenden in Deutschland bedeutet dies eine Zwangsmitgliedschaft in einer Organisation, welche von diesen nicht beauftragt, geschweige den demokratisch legitimiert wurde. Alleine der Aufbau solcher Kammern verschlingt Millionenbeträge, die die Pflegenden dann per Gesetz von Ihrem Gehalt finanzieren müssen.Wir empfehlen daher, sich deutlich gegen eine solches Gesetzesvorhaben zu wenden. Da die Folgen einer Kammer in einem Bundesland auch durch die Pflegenden in der restlichen Bundesrepublik getragen werden müssen, empfehlen wir allen Pflegenden in Deutschland umgehend Widerspruch gegen dieses Vorhaben einzulegen.Die Gewerkschaft ver.di hat sich bereits deutlich gegen die Einrichtung solcher Pflegekammern ausgesprochen. Wir empfehlen ihnen sich mit ihren Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretern über das Thema zu informieren und die Arbeitnehmer über die Ziele hinter den staatlich eingesetzten Kammern aufzuklären.
Auf dieser Seite (oder direkt über www.pflegekammer.info) haben wir Widerspruchschreiben zum Download bereitgestellt. Diese kann man direkt an die zuständigen Stellen senden. Selbstverständlich könne Sie auch Ihre Arbeitnehmerorganisation bitten in dieser Sache aktiv zu werden.Wir bitten Sie das Personal Ihres Hauses über die Möglichkeit des Widerspruchs zu informieren und diese Aktion im Sinne der Beschäftigten zu unterstützen. In einigen Kliniken engagieren sich die Personalvertreter bereits aktiv an der Unterschriftensammlung.Wir möchten in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hinweisen: Der bffk e.V. lehnt keine Interessenvertretungen, Berufsverbände oder gar Kammern ab. Es geht hier einzig und alleine darum, eine entmündigende Zwangsmitgliedschaft und deren Finanzierung durch Zwangsbeiträge zu verhindern.