Recht und Gesetz
Das ‘vorläufige Gesetz zur Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern’ (kurz: IHK’G) stammt aus dem Jahre 1956. Bereits ein Jahr später wurde das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen um zu entscheiden, ob das Gesetz ‘verfassungsgemäß’ sei. Diese Frage wurde 1962 bejaht und von da an, bis zum Jahre 1990, nicht infrage gestellt und überprüft. Im Jahr 2001 lehnte das Bundesverfassungsgericht - allerdings mit einer sehr ausfrührlichen Begründung - die erneute Beschäftigung mit vorliegenden Verfassungsbeschwerden gegen den IHK-Zwang ab. Dabei wurde der Gesetzgeber aber verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Zwangsmitgliedschaft noch bestehen. Im März 2014 hat das Bundesverfassungsgericht dann aber aufgrund neuerlicher Verfassungsbeschwerden ein umfangreiches Anhörungsverfahren in Gang gesetzt. Mit einer Entscheidung wird Ende 2015/Anfang 2016 gerechnet.
Das insoweit geänderte – immer noch “vorläufige – IHK’G” erlangte Ende ’92 Rechtskraft und ’94 Bedeutung. Es wurde durch den sich verstärkenden und öffentlich werdenden Zorn der ‘Zwangsbeglückten’ im April 1998 erneut geändert, ohne den entmündigenden, undemokratischen Zwang zu beenden.
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