KostenDie Kosten, welche durch eine Pflegezwangskammer entstehen, sind noch nicht exakt vorhersagbar. Das hängt nicht zuletzt von den Aufgaben der Kammer ab, die ja noch künstlich erfunden werden müssen.Die Befürworter (laut Anhörung in Rheinland-Pfalz) kalkulieren/versprechen einen Jahresbeitrag von 50-60 Euro im Durchschnitt. (Das Problem mit dem Durchschnitt wird weiter unten erklärt.) Wobei die Grundlage für diese Aussage nicht nachvollziehbar ist und wohl eher auf einem Wunsch basiert.
Gehen wir von diesem theoretischen Durchschnittsbeitrag von 50 Euro aus, so ergibt das bei rund 1,2 Millionen Pflegekräften in der Bundesrepublik, hochgerechnet bereits einen Betrag von 60 Millionen Euro/Jahr.
Geteilt werden muss dieser Betrag variabel durch die sechzehn Bundesländer und die Kosten für eine Bundespflegekammer, die als Verwaltung der Verwaltung ebenfalls in den Köpfen spukt.Kalkuliert man im Gegenzug das Gehalt einer nach TVöD angestellten Pflegekraft, von ca. 2800 Euro/brutto auf dem Lohnzettel, sowie ca. 1200 Euro weitere Kosten für den Arbeitgeber (BG, Arbeitgeberanteil Sozialversicherung,…), so kommt man mit Sonderzahlungen auf jährliche Ausgaben von rund 60.000 Euro. Die von den Befürwortern geschätzten Kosten belaufen sich so auf einen Gegenwert von mindestens 1000 Pflegevollzeitkräften, die zumindest nach Tarif bezahlt werden. Verständlich, dass die Pflegekassen hier den Sinn von Pflegekammern anzweifeln. Denn diese Kosten werden früher oder später an die Sozialversicherungen weitergereicht. Nur dass man dafür lediglich eine Verwaltung bekommt, aber keinen Nutzen und Personal für die pflegebedürftigen Menschen. Das Problem mit dem DurchschnittDie Zwangsbeiträge werden im Durchschnitt auf 50-60 Euro pro Jahr geschätzt. (Die kalkulierten Kosten in anderen Bundesländern fallen deutlich höher aus. Hier geht man von jährlichen Belastungen bis 250 Euro aus.) Die Höhe des Zwangsbeitrages wird jedoch nach dem tatsächlichen Einkommen berechnet. Jede Pflegekraft muss ihre privaten Steuer- und Einkommensdaten an die Pflegekammer abliefern. Diese berechnet dann die Höhe der zu zahlenden Gelder. Man bedenke alleine diesen Verwaltungsaufwand.
Eine Vollzeitkraft zahlt entsprechend mehr, eine Person, die überhaupt nicht in diesem Beruf arbeitet, entsprechend weniger. Dazu kommt der Umstand, dass eine sehr große Anzahl der Pflegekräfte nur in Teilzeit oder als 450-Euro-Kräfte arbeiten. Wer nach Tarif bezahlt wird, muss mehr bezahlen, wer nur auf Mindestlohn arbeitet entsprechend weniger.
Damit wird auch klar, für den größten Teil der Pflegekräfte wird es erheblich teurer. Man kann durchaus Beträge deutlich über 100 Euro im Jahr kalkulieren. (Zum Vergleich schaue man sich die Beiträge der Baden-Württembergischen Psychotherapeutenkammer an. Hier schwanken die Beiträge zwischen 100.- Euro/Jahr, für nicht im Beruf tätige Personen, bis 400.- Euro/Jahr für Personen mit vollem Einkommen.) Die Spanne zwischen dem kleinsten und höchsten Beitrag ist entsprechend groß. Und wenn der Durchschnittsbetrag nur um 10 oder 20 Euro höher ausfällt, dann steigt der Maximalbeitrag ebenfalls proportional an. Offen ist auch, ob das Gesamteinkommenn oder nur das Einkommen aus einer pflegerischen Tätigkeit gewertet wird.
FolgekostenGeplant ist eine Fortbildungspflicht für Pflegekräfte. Was im ersten Moment durchaus positiv klingt, ist ein weiterer nicht unerheblicher Kostenfaktor.
In großen Einrichtungen werden Fortbildungen meist im Rahmen der Arbeitszeit angeboten und organisiert. Je kleiner eine Einrichtung ist, desto schwieriger wird es, diese Kosten in die tägliche Kalkulation einzubringen. Gerade bei geringfügig Beschäftigten (450 Euro-Kräfte), kann das zu einer Schieflage im Verhältnis Arbeitszeit vs. Fortbildungsaufwand kommen. Die Arbeitgeber sind nicht verpflichtet die Fortbildungen zu bezahlen, sofern dies nicht durch einen Tarifvertrag geregelt ist. Hier muss sich jede Pflegekraft selbst um die Fortbildungen kümmern und die Kosten (Seminargebühren, Anfahrt, evtl. Unterkunft) tragen bzw. diese Fortbildungen natürlich in ihrer Freizeit absolvieren. Gerade in der ambulanten Pflege werden geringfügig Beschäftigte gerne als „Feuerwehr“ eingesetzt. Wenn sich dann Kosten und Nutzen nicht aufwiegen, kann es Sinn machen, sich in eine kammerfreie Tätigkeit umzuorientieren. Zudem gibt es eine große Zahl von aktuell nicht im Beruf arbeitenden Pflegekräften. Auch hier muss man sich fragen, ob die Kosten und der Aufwand zum „Erhalt“ der Berufszulassung im Einzelfall Sinn machen oder ob eine Wiederaufnahme des Berufs unter diesen Bedingungen überhaupt realistisch ist.
Allerdings verliert die Pflege damit auch eine »Stille Reserve« an reaktivierbarem Personal.
Nach unserer Einschätzung müssen bei kammerwirksamen Fortbildungen, die der Arbeitgeber finanziert (Seminar- und Lohnkosten), für diese als geldwerter Vorteil zusätzlich Steuern und Sozialversicherung abgeführt werden. Dies ist schon im Rahmen der Gleichbehandlung aller Pflegekräfte geboten.
Wieviel die Pflegekammern tatsächlich kosten, weiß aber noch niemand. Die Erfahrung zeigt, dass die Kosten meist erheblich über den Schätzungen liegen. Auch kann man davon ausgehen, dass die derzeit angegebene Kosten bewusst nach unten schöngerechnet wurden.