Bundesverband für freie Kammern e.V. Die Finanzen des Errichtungsausschusses der Pflegekammer in NRW – eine Analyse

01.08.2022

Die Finanzen des Errichtungsausschusses der Pflegekammer in NRW – eine Analyse

bffk-Geschäftsführer, Kai Boeddinghaus, hat über eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz dem Errichtungsausschuss der Pflegekammer in NRW ein paar Informationen entlocken können. Um die Merkwürdigkeiten bei der Beantwortung und die maßlose Gebührenforderung soll es hier zunächst ebenso wenig gehen wie um die unzureichenden, weil wenig aussagekräftigen Bilanzen der Jahre 2020 und 2021. Dazu hat sich der bffk-Geschäftsführer schon ausführlich per Video geäußert. 

 

 

Hier soll es um die Zahlen aus dem Wirtschaftsplan des Jahres 2022 gehen. Denn dort finden sich interessante Zahlen.

Die erste bezieht sich auf die Personalkosten für die Geschäftsführung. Stattliche knapp 275.000 € sind da veranschlagt. Und nach bisherigen Informationen kommen die nur der Geschäftsführerin zugute. Wenn das tatsächlich so ist, bestätigt dies alles, was man aus Kammerland kennt: eine dreiste und skrupellose Bereitschaft zur Selbstbedienung. Bevor sich die Empörung bei den Befürwortern der Zwangspflegekammer angesichts solcher Bewertungen Bahn bricht, muss klar formuliert werden: wenn es mehr als eine Person gibt, die aus dieser Position finanziert wird, dann liegt es in der Hand des Errichtungsausschusses das zu kommunizieren und zu erläutern.

Spannend auch die Aufwendungen für die Bundespflegekammer. Dass der Errichtungsausschuss überhaupt dort Beiträge zahlt, geht aus Sicht des bffk über den gesetzlichen Auftrag hinaus. Auch die Verteilung der Kosten fällt auf. Insgesamt sind für 2022 gut 60.000 € vorgesehen. Warum wurde ein Drittel davon schon im 1. Quartal fällig? Und nicht zuletzt: unter dieser Position verstecken sich auch Aufwandsentschädigungen im Zusammenhang mit der Bundespflegekammer. Wer hält denn da wofür und in welchem Maß die Hand auf?`

Und dann rücken die Kosten für die „politische Agenda“ in den Blick. Sie finden sich unter den Haushaltstiteln der Geschäftsstelle und der Veranstaltungen. Jetzt ist also amtlich, dass der Errichtungsausschuss Landesmittel für eine politische Agenda (u.a. den NRW-Pflegepreis, mit dem sich der Errichtungsausschuss im Jahr 2022 eher lächerlich gemacht hat) ausgegeben hat. Insgesamt sind auch hier mindestens rd. 60.000 € bereits geflossen (2021 und 2022). Solche Ausgaben stellen aus Sicht des bffk klar den Tatbestand der Untreue dar. Dies gilt umso mehr, als dass feststellbar ist, dass der Errichtungsausschuss genau weiß, dass die politische Arbeit nicht zu seinem Auftrag gehört.

An dieser Stelle mischt sich der typisch unredliche Umgang mit dem Geld mit dem typisch unredlichen Umgang der sogenannten Interessenvertretung. Auf seiner Internetseite formuliert der Errichtungsausschuss selbst: „wir sind noch nicht demokratisch legitimiert“. Tja, das stimmt ja. Aber wen vertritt dann der Errichtungsausschuss ohne eine solche Legitimation. Und da sind wir wahrscheinlich beim Kern. Der Bereitschaft, sich auch ohne demokratische Legitimation zur Interessenvertretung aufzuschwingen. Denn das gehört zur alltäglichen Praxis auch in bereits errichteten Kammern. Und die Bereitschaft, fremdes Geld leichtfertig und mit einem Hang zur Selbstbedienung auszugeben. Noch sind das in NRW „nur“ Steuergelder. Perspektivisch aber haben die Kammerfunktionäre es auf das Geld der Pflegekräfte abgesehen.