02.03.2021
Nach fast 5 Jahren - Anwälte der IHK Lübeck kapitulieren im Gerichtssaal
Im Februar 2016 verlangte die IHK Lübeck von bffk-Mitglied Detlef Jacobs Beiträge für die Jahre 2014 und 2016. Jacobs wehrte sich mit Unterstützung des bffk und erhob Widerspruch, der von der IHK postwendend abgelehnt wurde, wogegen der Versicherungsmakler umgehend Klage einreichte. Zunächst trat die IHK der Klage noch alleine entgegen Zwei Jahre nach Klageerhebung aber beauftragten die IHK-Funktionäre dann doch einen professoralen Anwalt. Der blies sich im Oktober 2020 noch einmal mächtig auf - da waren die erneuten Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes längst bekannt. Im Gerichtssaal fiel die Verteidigung der IHK dann aber sang- und klanglos in sich zusammen.
Das Protokoll der Verhandlung vermerkt, dass die IHK neben ihrem Anwalt drei weitere Vertreter (Vorsitzender des Haushaltsausschusses, Justiziar und Leiter der Finanzen) aufgeboten hatte. Was alles zwischen 11:15 Uhr und 12:35 Uhr besprochen wurde, lässt sich dem Protokoll nicht entnehmen. Wohl aber, dass die IHK danach nach einer Beratungspause von nur 6 Minuten den von bffk-Mitglied Jacobs beklagten Bescheid aufgehoben hat.
Außer Spesen nichts gewesen. Etliche teure Anwaltsstunden, einen aufwendigen "Betriebsausflug" der IHK-Vertreter von Lübeck nach Schleswig, nur um sich dann auf dem letzten Meter ins Unvermeidliche zu fügen. Ein weiteres Beispiel für das, was sich IHK-Funktionäre unter einem sparsamen Umgang mit den Mitgliedsbeiträgen und der Wahung von Sitte und Anstand ehrbarer Kaufleute vorstellen.