Fragwürdige Telefonanrufe vom Errichtungsauschuss der Pflegekammer NRW
Aktuell erreichen den bffk e.V. Anfragen und Meldungen, dass Pflegekräfte vom Errichtungsausschuss der Pflegekammer, bzw. von einem Callcenter, telefonisch kontaktiert werden, angeblich um die Daten abzugleichen. Ob diese Aktion damit zusammenhängt, dass die Registrierung nur extrem schleppend vorangeht, kann nur gemutmaßt werden.
Auffällig ist, dass hierfür auch Telefonnummern und private Handynummern verwendet wurden, die der Kammer gar nicht bekannt sein dürften. Es besteht der Verdacht, dass die Verantwortlichen im Errichtungsausschuß Callcenter beauftragt haben (Anm.: inzwischen bestätigt.), die Kammerdaten mit den Daten aus kommerziellen oder anderen Quellen (z.B. Adressdaten aus Onlineshopping, Emailanbieter, Telefonanbieter, Facebook usw.) zusammengeführt haben.
In den Anrufen wurde nach Details gefragt, die dem Errichtungsausschuss bereits vorliegen müssten. Wir gehen davon aus, dass hier überprüft wird, ob man mit der »Zielperson« oder deren Umfeld spricht.
Das wäre datenschutzrechtlich hochbrisant, denn dann wandern mit großer Sicherheit diese exklusiven Daten, die auf gesetzlich Anweisung herausgegeben werden mussten, in genau diese unbekannten Quellen zurück - daran werden Datenverarbeitungsverträge kaum etwas ändern. Daten haben im Regelfall kein Wasserzeichen. Hier ist der Datenschutzbeauftragte des Landes gefragt und ggf. eine juristische Untersuchung erforderlich, ob hier ein Gesetzesbruch im Sinne der DSGVO vorliegt. Betroffene Pflegekräfte können in jedem Fall die Ereignisse mit der anrufenden Telefonnummer und weiteren Informationen dem Landesdatenschutzbeauftragten melden. Wir empfehlen hier ein Gedächtnisprotokoll zu erstellen.
Welche Callcenterbetreiber sich für diese Sache hergegeben haben, ist uns noch nicht bekannt. Wir hoffen mit Hilfe der Telefonnummern diese Firmen benennen zu können.
Wie bei allen Anrufen dieser Art gilt:
-
Keinerlei Auskunft am Telefon geben!
-
Keinerlei Daten bestätigen!
-
Im Zweifelsfall einfach auflegen.
-
Anrufende Nummer notieren und sofort ein Gedächtnisprotokoll mit möglichst vielen Details erstellen.
Mit diesen Informationen kann man über die Bundesnetzagentur den Anrufer ermitteln und ggf. Sanktionen einleiten und/oder sich an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden.
Selbstverständlich können sich betroffenen Pflegekräfte mit diesen Informationen auch vertraulich an uns wenden. Wir werden dann diese Schritte gemeinsam abwägen.
Die Kammer mit eigenen Mitteln schlagen:
Ob und welche Daten die Kammer von Pflegekräften besitzt, wie sie diese verwendet und wem sie diese unter welchen Bedingungen weitergegeben hat, MUSS der Errichtungsausschuss binnen eines Monats nach Anfrage detailliert darlegen. (DSGVO Art. 12 Abs.3).
Download Mustertext für DSGVO-Anfrage
Auf der Seite www.pflegekammer-stoppen.de steht dieser Text auch für die Bearbeitung in gängigen Textverarbeitungen zur Verfügung.
Im Rahmen dieser Anfrage muss der Errichtungsausschuss auch mitteilen, ob und an welche Callcenterfirma eure Daten abgegeben wurden. Auch wenn von dort kein Anruf kam. Selbstverständlich kann man dann diese Anfrage auch an den Callcenterbetreiber stellen. So etwas mag man in der Branche überhaupt nicht.
Zu dieser Aktion gibt es ein kurzes Informationsvideo auf dem Youtube-Kanal des bffk e.V.