Bundesverband für freie Kammern e.V. Gerichtliche Niederlagenserie der Pflegekammer Rheinland-Pfalz setzt sich fort

06.02.2024

Gerichtliche Niederlagenserie der Pflegekammer Rheinland-Pfalz setzt sich fort 

Dass sich die Serie von Niederlagen der Pflegekammer Rheinland-Pfalz in gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Beitragsveranlagung fortsetzt, kann fachlich nicht überraschen. Wenn die Wirtschaftsführung seit der Gründung bis ins Jahr 2023 hinein rechtswidrig ist, dann muss die Pflegekammer alle diese Verfahren verlieren. Deswegen ist es keine echte Überraschung, dass die Pflegekammer erneut vor dem VG Neustadt a.d.W. eingeknickt ist und nach Klageerhebung nun mit Schreiben vom 02. Februar 2024 auf Beiträge für die Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023, die mit einem Bescheid vom 24. März 2023 zunächst eingefordert wurden, dann doch verzichtet hat (VG Neustadt a.d.W., Az.: 4 K 1225/23). 

Bemerkenswert sind aber drei Aspekte.

ERSTENS steht an der Spitze der Kammer ein Präsident, in dessen Veranntwortung die Pflegekammer seit ihrer Gründung im Jahr 2016 noch nie einen rechtsgültigen Wirtschaftsplan erstellt hat. Dieses kapitale Versagen scheint weder für die Politik und die Rechtsaufsicht noch für die Mehrheit der Kammerversammlung - und hier auch die vermeintlich kritischen ver.di-Vertreter - ein Problem zu sein. Man stelle sich so etwas im Bereich der Kommunalpolitik vor. Ein Stadtoberhaupt, dass über Jahre keinen rechtsgültigen Haushalt hinbekommt und ungestört von der Rechtsaufsicht, der Öffentlichkeit und den politischen Fraktionen weiterstümpern darf. 

ZWEITENS weiß die Pflegekammer nach all den verlorenen Verfahren natürlich, dass es für das Einfordern von Mitgliedsbeiträgen für alle Jahre bis 2023 keine tragfähige Rechtsgrundlage gibt. Dennoch werden in der Geschäftsstelle der Kammer, die angeblich im Interesse ihrer Mitglieder unterwegs ist, Tag für Tag weiter rechtswidrige ungerührt und unverfroren Beitragsbescheide erlassen, um den Mitgliedern in die Taschen zu greifen. Die Kammer vertraut darauf, dass die Rechtsaufsicht nicht einschreitet, dass die große Masse der Mitgliedschaft um die Rechtswidrigkeit der Wirtschaftspläne und die daraus folgenden Konsequenzen nichts weiß und eben viele sich den Widerstand auch nicht zutrauen. Das ist der vorsätzliche Rechtsbruch quasi vom Fließband. 

DRITTENS lehnt die Pflegekammer genauso unverfroren wie vorsätzlich rechtswidrige Beitragsbescheide erlassen werden auch Widersprüche gegen solche Bescheide ab und zwingt die Mitglieder in Klageverfahren. Ganz offensichtlich ist dies eine Zermürbungsstrategie, um über diese weitere Hürde - ohne Klage kein Erfolg - weitere Beiträge unrechtmäßig zu vereinnahmen. 

Im aktuellen Fall erfolgte die Beitragsaufhebung erst - und dann aber ganz schnell - nachdem eine Pflegekraft für das gerichtliche Verfahren einen Anwalt hinzugezogen hatte. Nur zwei Wochen, nachdem dieser Anwalt sich für die Pflegekraft gegenüber dem Verwaltungsgericht als Vertreter bestellt hatte, gab die Pflegekammer auf. 

Die Kammerfunktionäre veranlagen also nicht nur skrupellos und vorsätzlich rechtswidrig Mitgliedsbeiträge. Genauso skrupellos und vorsätzlich rechtswidrig werden Widersprüche zurückgewiesen, um die Mitglieder im Widerspruchs- und Klageverfahren zu zermürben.  All dies geschieht unter dem Deckmantel einer vermeintlich den Interessen der Mitglieder verpflicheteten Selbstverwaltungsorganisation.