10.08.2021
Auch IHK Osnabrück knickt nach Klage ein
Das ging flott. Ende Januar 2021 bekam ein Mitglied des bffk einen Beitragsbescheid der IHK Osnabrück, mit dem Beiträge für die Jahre 2019, 2020 und 2021 verlangt wurden. Veranlagt wurde dabei jeweils im Wege einer vorläufigen Veranlagung nur der Grundbeitrag. Fristgerecht wurde Klage erhoben mit der Begründung, dass auch die IHK Osnabrück rechtswidrig Vermögen gebildet hat und immer noch vorhält.
Und kaum war die Klage erhoben, wurde über der IHK Osnabrück schon die weiße Fahne gehisst. Wie immer "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht", gleichwohl bei vollständiger Kostenübernahme hat die IHK ihren Beitragsbescheid aufgehoben.
Freuen kann sich das bffk-Mitglied. Betrogen sind alle die IHK-Mitglieder, die aufgrund der Bescheide vom Februar Beitragszahlungen geleistet und auf Klagen verzichtet haben.