Bundesverband für freie Kammern e.V. Einvernehmliche Streitbeilegung mit der HWK Ulm

25.07.2021

Einvernehmliche Streitbeilegung mit der HWK Ulm


Die Handwerkskammer Ulm, der Kläger und der Bundesverband für freie Kammern e.V. (bffk) haben in Hinblick auf das anhängige Eilverfahren um die Unterlassung von Äußerungen im Rahmen einer Pressemitteilung konstruktive Gespräche geführt und ihre unterschiedlichen Positionen ausgetauscht. Einigkeit besteht, dass sich seit der Pressemitteilung vom 12. April 2021 die pandemische Situation in der Gesellschaft deutlich verändert und sich deshalb einiges zeitlich überholt hat. Die damals thematisierte Einführung verpflichtender Testungen für Betriebe ist heute nicht mehr aktuell und für den Betriebsalltag momentan nicht mehr erheblich. Einigkeit besteht angesichts der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Äußerungsrecht der Handwerkskammern darin, dass sich die Handwerkskammer Ulm zur Förderung der Interessen des Handwerks zu Themen mit unmittelbarem Bezug zu Handwerksbetrieben und ihren Abläufen und Betroffenheiten äußern und Stellung nehmen darf - so auch grundsätzlich zu Themen rund um die Folgen der Corona-Pandemie, inklusive Testung in den Betrieben. Die Handwerkskammer Ulm verwendet die streitgegenständliche Pressemitteilung in der konkret abgedruckten Wortwahl nicht weiter.
Aufgrund der angesprochenen Rsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes kommen der Objektivität, der Ausgewogenheit und der Betriebsbezogenheit eine wesentliche Bedeutung zu.

Gleichzeitig stellen die Handwerkskammer Ulm und der bffk klar, dass im Hinblick auf den konkret gerügten Presseartikel in Teilen weiterhin unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen. Die in dem Verfahren thematisierten Gesichtspunkte des bffk bzw., des im bffk organisierten Klägers werden aufmerksam berücksichtigt werden. In Bezug auf den laufenden Rechtsstreit haben die Handwerkskammer Ulm und der im bffk organisierte Kläger eine einvernehmliche Beendigung des Rechtsstreits vereinbart und verzichten auf eine gerichtliche Klärung der unterschiedlichen Rechtspositionen, weil eine juristische Auseinandersetzung über vergangene Themen auch ökonomisch nicht sinnvoll ist.