Bundesverband für freie Kammern e.V. Auseinandersetzung um Beitragsveranlagung der HWK Ulm beigelegt

02.05.2022

Auseinandersetzung um Beitragsveranlagung der HWK Ulm beigelegt  

In den vergangenen Jahren gab es Auseinandersetzungen um die Bilanzierung von Rücklagen zwischen Mitgliedern des bffk und der Handwerkskammer Ulm. Diese wurden nun einvernehmlich beigelegt. Dazu haben die Handwerkskammer und der bffk die folgende Erklärung veröffentlicht:
 

Die Handwerkskammer Ulm hat ihre Wirtschaftsplanungs- und Jahresabschlusssystematik
aktualisiert. In dieser neuen Systematik sind die Argumente und Erkenntnisse der zurückliegenden
Gerichtsverfahren und der Kläger umfassend eingeflossen und berücksichtigt, insbesondere die
Hinweise und Ausführungen in dem rechtskräftigen Beschluss des Verwaltungsgerichtshof Baden
Württemberg vom 01. Februar 2022. Nun sind Wirtschaftsplanungs- und
Jahresabschlusssystematik der Ulmer Kammer für die Zukunft für alle Seiten klar und transparent.
Da diese Transparenz in der Buchführung nun erfüllt ist, sind die in die Vergangenheit gerichteten
Klagen und Widerspruchsverfahren nicht mehr zielführend, denn die Buchführungsweisen in der
Handwerkskammer Ulm sind nun entsprechend verändert.
Der Bundesverband für freie Kammern e.V. (bffk) hat daher seine Mitglieder davon überzeugen
können, die offenen Rechtsverfahren gemeinsam mit der Handwerkskammer Ulm für erledigt zu
erklären. Denn die Gerichte müssten dann ggf. über Sachverhalte entscheiden, die bereits
überholt sind. Es ging den Handwerksbetrieben, die mit Unterstützung des bffk geklagt hatten,
genau darum: umfängliche Klarheit und Transparenz. Es ging ihnen weniger um das Einsparen
von Beitragsgeldern.